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Die Interessengemeinschaft Hämophiler e.V. benötigt zur Erfüllung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben neben ordentlichen Mitgliedern auch finanzielle Zuwendungen von Spendern und Förderern.
Da diese Mittel leider nicht ausreichen, sind wir auf der Suche nach weiteren Quellen auf Gooding und Smile.Amazon gestoßen:

 

Ihre Spende ist steuerlich absatzfähig:

Kleinspendenregelung: für Spenden bzw. den Mitgliedsbeitrag ab 200 € stellen wir eine formelle Zuwendungsbescheinigung im Sinne des § 10 b EStG aus. Bei Zuwendungen/Mitgliedsbeiträgen unter 200 € (Kleinspenden) genügt gem. § 50 EStDV (Einkommensteuerdurchführungsverordnung) Absatz 2 Nr. 2b folgender alternativer Zuwendungsnachweis:

  • Die Durchschrift des Überweisungsformulars ihrer Bank und dazu der Kontoauszug, aus dem die Buchung ersichtlich ist.
  • Der Kontoauszug allein, sofern alle erforderlichen Angaben darauf aufgeführt sind, wie z.B. bei unserem Lastschrifteinzugsverfahren für die Mitgliedsbeiträge.
    Erforderliche Angaben sind Name und Kontonummer des Auftraggebers und des Empfängers, der Betrag und der Buchungstag. Ferner Angaben über den steuerbegünstigten Zweck (z.B. Spende an die IGH e.V.).

Spendentransparenz:
Die IGH e.V. ist als eingetragene gemeinnützige Organisation von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit. Ihre Spende ist daher steuerlich absetzbar.
Finanzamt Tübingen: St.-Nr. 86166/53681, Freistellungsbescheid vom 21.08.2018, Veranlagungszeitraum: 2015 – 2017

 

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D-72108 Rottenburg am Neckar
07472 22648
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