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Antrag auf Einzel- / Familien-Mitgliedschaft / Fördermitgliedschaft

Einzel- und Familienmitglieder erhalten die volle Mitgliedschaft. Förderer (Mitarbeiter der pharmazeutischen Industrie, der Heilmittelhersteller, der Apotheken, Dienstleister in diesem Bereich,…) unterstützen die Arbeit der IGH e.V. durch freie Jahresbeiträge und Spenden. Sie erhalten einen um das Stimm- bzw. Wahlrecht verringerten Mitgliedsstatus (Mitgliederversammlung) um die Transparenz und die Unabhängigkeit der IGH nicht zu gefährden bzw. beeinflussen zu können.


Hinweis

Sehr geehrte Neumitglieder und Förderer,

der Mitglieds- bzw. Förderbeitrag wird jedes Jahr im ersten Quartal fällig. Wir ziehen Ihren Beitrag größtenteils per Lastschrift ein. Dieses Verfahren bedeutet für uns eine große Arbeitserleichterung. Die Aufbereitung des Einzugs erfolgt elektronisch anhand Ihrer bei uns ebenfalls elektronisch gespeicherten Daten. Der Zahlungseingang erfolgt aus unserer Sicht später in einer einzigen Buchung. Im Gegensatz zu diesem Verfahren stellt das Schreiben und Versenden einer jeweiligen Rechnung sowie Überwachung und Zuordnung eines jeden einzelnen Zahlungseingangs für uns einen erheblichen Mehraufwand dar. Jedoch verursacht uns jede Lastschrift, die zurückgegeben wird, zusätzliche Gebühren in Höhe von mindestens 12,— €. Daher bitten wir Sie, uns Änderungen Ihrer Kontoverbindung zeitnah mitzuteilen.

Für Spenden bzw. den Mitgliedsbeitrag stellen wir eine formelle Zuwendungsbescheinigung im Sinne des § 10 b EStG aus, sofern der Betrag über 200 € liegt. Bei Zuwendungen/Mitgliedsbeiträgen unter 200 € genügt gem. § 50 EStDV (Einkommensteuerdurchführungsverordnung) Absatz 2 Nr. 2b der Kontoauszug alleine, sofern alle erforderlichen Angaben darauf aufgeführt sind, wie z.B. bei unserem Lastschrifteinzugsverfahren für die Mitgliedsbeiträge. Erforderliche Angaben sind Name und Kontonummer des Auftraggebers und des Empfängers, der Betrag und der Buchungstag. Ferner Angaben über den steuerbegünstigten Zweck und die Steuerbegünstigung der Körperschaft sowie, ob es sich um eine Spende oder Mitgliedsbeitrag handelt.

Die aktuelle Satzung kann hier eingesehen werden

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