• Schrift:
  • A
  • A
  • A
Kurz notiert und informiert: Soziales
Rottenburg, den 04. April 2011
Mutter-Kind-Kuren werden in Zukunft wieder von allen Krankenkassen fast vollständig bezahlt.Mütter müssen nur noch 9 Euro pro Tag zuzahlen.
Näheres dazu unter

www.vdk.de/cgi-bin/vdkred.pl?ID=de1163


Seit dem 01.06.2002 bietet die gesetzliche Rentenversicherung die Renteninformation. Sie gibt u.a. Auskunft über den aktuellen Stand des Rentenversicherungskontos. Sie muss nicht beantragt werden, sondern erfolgt automatisch. Begonnen wurde im Juni mit dem Geburtsjahrgang 1975.

Näheres dazu unter

www.bfa-berlin.de/ger/ger_aktuelles.9/ger_news.91/ger_91_renteninfo.html


Zum 01.05.2002 ist das Bundesgleichstellungsgesetz für behinderte Menschen in Kraft getreten. Es sieht vielfältige Verbesserungen für die gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen am gesellschaftlichen Leben vor.

Näheres dazu unter

www.bundesregierung.de/dokumente/Bericht/ix_81300.htm


Für Krankenhausbehandlungen gilt ab dem 01.01.2003 ein neues Vergütungssystem. Dann tritt das Fallpauschalengesetz in Kraft.

Detaillierte Info dazu gibt es unter:

www.bundesregierung.de/dokumente/Bericht/ix_75253.htm


Mitgeteilt von Rechtsanwältin Anja Bollmann, Bergisch Gladbach

Unterstützen Sie uns bei unserer Arbeit

Helfen Sie uns bei unserer Aufgabe, langfristig und dauerhaft unsere Ziele für die an seltenen Gerinnungsstörungen erkrankten Kindern und Erwachsenen zu ermöglichen!
Dies ist durch eine Spende, oder durch Onlineeinkäufe - sogar völlig kostenlos - möglich.

Bankverbindung:
Interessengemeinschaft Hämophiler e.V.
Sparkasse Neuwied
Konto: 993 204
BLZ: 574 501 20
IBAN: DE26 5745 0120 0000 9932 04
BIC: MALADE51NWD

Helfen & Spenden

Mitglieder Login


Ihr Benutzername


Ihr IGH Passwort

Neu hier?

Spenderliste 2020
Spenderliste 2021
Spenderliste 2022

nächste Termine

Adressen

Geschäftsstelle
Remmingsheimer Str. 3
D-72108 Rottenburg am Neckar
07472 22648
E-mail: mail@igh.info