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Der neue Sozialtarif der Deutschen Telekom
Rottenburg, den 04. April 2011

Der neue Sozialtarif der Deutschen Telekom
von: Kh. Schäfer, Elsdorf-Heppendorf

Das ändert sich:
Der neue Sozialtarif ab 1.12.1999 ersetzt die bisherige Reglung für einen Sozialanschluss im T-Net und den Sozialtarif für ISDN-Verbindung. Bestehende Verträge laufen bis zum Ende der Vertragsdauer (maximal 3 Jahren) unverändert weiter

Mit dem neuen Sozialtarif wird statt der früher üblichen Ermäßigung auf den monatlichen Grundpreis dieser Betrag jetzt in voller Höhe mit den Kosten der von Ihrem Anschluss abgehenden bestimmten T-Net Verbindungen verrechnet, vorausgesetzt, Sie führen Ihre Gespräche über das Netz der Deutschen Telekom.
Die Höhe der Vergünstigung bleibt somit unverändert.

NEU Sozialtarif:
Monatlicher Grundpreis für den Anschluss + monatliche Ermäßigung auf T-Net Verbindung in Höhe von 15,74 DM bzw. 19,78 DM*

8,05 EU bzw. 10,11 EU
Dies entspricht einer Ermäßigung von 13,57 DM (netto) bzw. 17,05 DM (netto)

Der neue, einheitliche Sozialtarif gilt sowohl für Telefon - als auch für T-ISDN Anschluss. Darüber hinaus können Sie den Sozialtarif auch mit Wunschtarifen wie zum Beispiel Aktiv kombinieren.

Sozialtarif für Telekom-Nutzer
Viele Menschen sind dringend auf ein Telefon angewiesen, vor allem Kranke, Behinderte oder Pflegebedürftige. Die Deutsche Telekom gewährt bestimmten Personengruppen einen Sozialtarif auf Entgelte für bestimmte Verbindungen im T-Netz.

Zu den bestimmte Personen gehören:

  • von Rundfunkgebührenpflicht befreite Personen bzw. Personen, deren Schwerbehindertenausweis mit dem Merkkennzeichen "RF" gekennzeichnet ist . Die Höhe der Ermäßigung beträgt 15,74 DM
  • Für Blinde , Gehörlose und sprachbehinderte Menschen ab einem Grad der Behinderung von 90 (GDB ) beträgt die Höhe der Ermäßigung 19,78 DM
  • Bezieher von BaföG erhalten eine Ermäßigung von 15,74 DM


Diese sozialen Vergünstigungen werden auch gewährt, wenn ein Angehöriger, der in einer Hausgemeinschaft lebt, diese Voraussetzungen erfüllt. Der Sozialtarif ist nur mit bestimmten Spezialtarifen der Deutschen Telekom kombinierbar.

Die Antragsannahme erfolgt im Sozialamt oder bei der Deutschen Telekom ( bei Vorlage des Schwerbehindertenausweis mit den Sicht vermerk RF)

Den Sozialtarif gewährt die Deutsche Telekom für einen Zeitraum von 3 Jahren bei Schwerbehinderten, bei BAföG-Empfängern für 1 Jahr. Selbst wenn der Schwerbehindertenausweis für 5 Jahre gilt, wird nur für 3 Jahre der Sozialtarif bewilligt.
Nach Ablauf des Sozialtarifs schreibt die Deutsche Telekom Sie an.

Information zu Anschlussangeboten und Wunschtarif
Kostenfrei 0800 33 01000

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