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HEPATITIS-ENTSCHÄDIGUNG
Rottenburg, den 04. April 2011
Klage von Hepatitis-Opfern abgewiesen

Bonn, 04.03.2004 - Das Landgericht Berlin hat gestern die Klage von Hepatitis-C-infizierten Blutern gegen die Bundesrepublik Deutschland abgewiesen.
In einer Musterklage hatten fünf infizierte Hämophilie versucht, die Bundesrepublik Deutschland wegen mangelnder Aufsichtspflicht gegenüber dem damals bestehenden Bundesgesundheitsamt zu verklagen. Das Bundesgesundheitsamt hatte nach Auffassung der Kläger versäumt, bereits zur Verfügung stehende Tests zum Nachweis von Hepatitis-Viren flächendeckend vorzuschreiben.
Durch verseuchte Faktorenpräparate waren Mitte der 70iger bis Anfang der 80iger Jahre nahezu 90% aller behandlungsbedürftigen Bluter, das entspricht etwa 3.000 Betroffenen, mit Hepatitis-Viren infiziert worden.

Die Kläger hatten eine Entschädigung von jeweils 35.000 EURO vom Bund gefordert.

In der knapp einstündigen Verhandlung begründete die Vorsitzende Richterin die Klageabweisung damit, dass vor einer Staatshaftung die Kläger ihre Forderungen zunächst bei den Pharmafirmen und unter Umständen bei den verordnenden Ärzten geltend machen müssten.

Wie ähnlich gelagerte private Klagen von betroffenen Hämophilen in der Vergangenheit gezeigt haben, ist jedoch der Nachweis, durch welches Präparat die Hepatitis-Infizierung stattgefunden hat, nur sehr schwer zu führen. Fast alle Hämophilen wurden durch verschiedene Umstände zum in Frage kommenden Zeitraum mit mehreren Präparaten behandelt.
Bisher ist keine einzige Klage in der Bundesrepublik bekannt, die zum Erfolg geführt hat.

Die Bemühungen der Interessengemeinschaft Haemophiler, außerhalb der Gerichte eine politische Lösung analog dem HIV-Hilfe-Gesetz (hier erhalten Bluter-Patienten, die sich mit dem HI-Virus infiziert haben bzw. an Aids erkrankt sind, aus humanitären Gründen aus einer Stiftung monatliche Renten) herbeizuführen, sind bisher leider ebenfalls erfolglos geblieben.

Zur Zeit werden auf Initiative der Deutschen Hämophiliegesellschaft (DHG) mit Unterstützung der Interessengemeinschaft Haemophiler (IGH) Klagen vor US-Gerichten geführt. Inwieweit diese zum Erfolg führen, muss abgewartet werden.
Erstinstanzurteile haben klagenden Hämophilen Entschädigungen zugesprochen, hier handelt es sich allerdings um US-Bürger.

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