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IGH empfiehlt HCV-infizierten Blutern den Staat zu verklagen!
Rottenburg, den 04. April 2011
Bonn, 19. Dezember 2002

In der Frage einer Entschädigung für HCV-infizierte Bluter ist nach Hoffnung weckenden politischen Gesprächen im Laufe des Jahres inzwischen ein Stillstand festzustellen. Die Interessengemeinschaft Haemophiler e.V. ist jedoch bemüht, für die Bluter wieder Bewegung in diese Angelegenheit hineinzubringen.Aus diesem Grunde hat die IGH die Kanzlei Lersch & Kollegen aus Bad Breisig beauftragt, ein Rechtsgutachten zu erstellen, in dem die Erfolgsaussichten von Klagen gegen den Staat geprüft werden sollten. Das Gutachten liegt inzwischen vor und beinhaltet einige interessante Ansatzpunkte.
Die Anwälte gelangten zu einem Anspruch gegen die Bundesrepublik Deutschland aus dem Grund, dass sie zumindest nicht schon in der Zeit ab Februar 1981, spätestens November 1982 die erforderlichen Maßnahmen ergriffen hat, den Verkehr nicht hitzeinaktivierter Faktor VIII-/IX-Konzentrate zu untersagen, wenn die relevante Hitzeinaktivierung nicht nachgewiesen war.
Eine Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen nicht erfolgter Kontrolle der Einhaltung der Plasmaphereserichtlinien bei den aus den USA importierten Faktor VIII-Konzentraten wird dagegen als nicht aussichtsreich bewertet.

Das Gesamtgutachten kann durch IGH-Mitglieder kostenlos in der Geschäftsstelle angefordert werden. Betroffene Nichtmitglieder erhalten das Gutachten gegen eine Kostenbeteiligung von EURO 30,00 über die IGH-Geschäftsstelle.
Jeder Einzelne sollte deshalb prüfen, ob die genannten Voraussetzungen zutreffen. Wenn dies der Fall ist, eine bestehende Rechtsschutzversicherung vorhanden ist und diese Deckungszusage erteilt, empfehlt die Interessengemeinschaft Haemophiler den Klageweg!

Die IGH hofft, dass es zu Klagen gegen den Staat kommen wird. Dies würde vermutlich wieder Leben in unsere politischen Bemühungen bringen.

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