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IGH Newsletter / Eilmeldung 05.12.2018
Rottenburg, den 05. Dezember 2018

Pressemitteilung

Droht ein neuer Bluterskandal? Langzeitschäden zu befürchten!
Die sichere Medikamentenversorgung Tausender Bluterpatienten steht auf dem Spiel!

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat einen Gesetzesentwurf zur Novelle des für Hämophile und von Willebrand-Patienten äußerst wichtigen § 47 AMG (Arzneimittelgesetz) unterzeichnet und bereits ad hoc in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Dieses Gesetz bedroht akut die Qualität unserer medizinischen Versorgung, das weitreichende gesundheitliche und finanzielle Konsequenzen für alle Patienten mit einer seltenen angeborenen Blutgerinnungsstörung bedeutet. Hier wird ohne Not eine sichere und qualitative sehr gute, bewährte medizinische Versorgung der Hämophiliepatienten mit einem Federstreich abgeschafft. Zudem droht eine in Apotheken übliche Zuzahlungsregelung von 10 € pro Packung!

Meldung als PDF Dokument

 

Liebe Mitglieder und Freunde der IGH,

Es geht um unsere Medikamente und um deutlich erhöhte Zuzahlungen, sowie die Qualität unserer Versorgung! Wir möchten mit dieser Pressemitteilung auf die durch unseren Bundesgesundheitsminister Jens Spahn geplante Gesetzesnovelle aufmerksam machen und SIE ALLE aktivieren! Die erste nichtöffentliche Besprechung auf Arbeitsebne findet laut unserem Dachverband bereits voraussichtlich am 17.12.2018 statt! Schreiben Sie bitte ihrer/m Bundestagskandidatin/en (Suche: www.abgeordnetenwatch.de oder www.bundestag.de/abgeordnete) einen Brief/Mail zu diesem Thema und schicken bitte auch die Pressemeldung mit.

Hintergrund sind die wohl bald neu auf den Markt kommenden Medikamente. Da diese aber weder aus Blutbestandteilen bestehen und auch keine künstlich hergestellten Gerinnungsfaktoren sind, fallen diese nicht unter den § 47 AMG. Somit müssen die Medikamente der neuen Generation auf Rezept ausgestellt werden…

Das möchte das Bundesgesundheitsministerium:
Für Arzneimittel zur Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Hämophilie (Bluterkranheit), die nicht aus Blut gewonnen werden, wird die bisherige Ausnahme vom Apothekenvertriebsweg (Direktvertrieb des Herstellers mit Ärzten und Krankenhäusern) zurückgenommen. Damit werden die nicht aus Blut gewonnenen Faktor-Präparate mit den übrigen Biologika-Arzneimitteln gleichbehandelt. Das dient der flächendeckenden Versorgung durch Abgabe über regulären Apothekenvertriebsweg (Vertrieb über Großhandel und Apotheken) und verbessert die Transparenz bei Verordnungen dieser kostenintensiven Therapien.

Das bestehende Gesetz:
Arzneimittelgesetz § 47:
(1) Pharmazeutische Unternehmer und Großhändler dürfen Arzneimittel, deren Abgabe den Apotheken vorbehalten ist, außer an Apotheken nur abgeben an
1. andere pharmazeutische Unternehmer und Großhändler,
2. Krankenhäuser und Ärzte, soweit es sich handelt um
a. aus menschlichem Blut gewonnene Blutzubereitungen oder gentechnologisch hergestellte Blutbestandteile, die, soweit es sich um Gerinnungsfaktorenzubereitungen handelt, von dem hämostaseologisch qualifizierten Arzt im Rahmen der ärztlich kontrollierten Selbstbehandlung von Blutern an seine Patienten abgegeben werden dürfen,

Nun die geplante Änderung unterstrichen:
11 § 47 Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert:
a) In Nummer 2 Buchstabe a werden die Wörter “oder gentechnologisch hergestellte Blutbestandteile” gestrichen.

Seite 7, Punkt 11, § 47:
Referentenentwurf (PDF)

Es geschieht tatsächlich unglaubliches: die IGH wurde beim BMG zusammen mit der DHG und der Gesellschaft für Thrombose und Hämostaseologie (GTH, Prof. Tiede/Medizinische Hochschule Hannover), dem Berufsverband der Deutschen Hämostaseologen e.V. (BDDH, PD Dr. Koscielny/Charité Berlin), der Deutschen Gesellschaft für Transfusionsmedizin und Immunhämatologie e.V. (DGTI, Prof. Eichler/Universitätsklinikum des Saarlandes) und der Deutschen Bluthilfe e.V. (Dr. Halimeh/Duisburg), im November vor vollendete Tatsachen gestellt. Alle kurzfristig geladenen Teilnehmer sind fest davon ausgegangen, dass dieser Termin der konstruktiven Zusammenarbeit mit dem Bundesgesundheitsministerium wegen bald erwarteter neu auf den Markt kommender Generationen an Medikamenten und dessen Inverkehrbringen dienen soll. Leider weit gefehlt. Uns wurde eröffnet, dass der Gesundheitsminister Jens Spahn, eine in der Koalition besprochene Gesetzesänderung mit einem unterschriebenen Referentenentwurf in das Gesetzgebungsverfahren bereits eingereicht hat. Wir wurden also völlig überrannt und unsere Interessen missachtet.

Nun müssen die Patienten mit angeborenen Blutgerinnungsstörungen abermals aktiv werden und nach dem HIV-Skandal, sowie dem Kampf zur Sicherung lebenslanger Zahlungen der Stiftung der Humanitären Hilfe, nun wieder Prügel einstecken.

Wir gehen davon aus, dass sehr viele Mitglieder davon betroffen sein werden. Es sollte in unser aller Interesse liegen, dass diese Änderung nicht kommt.

Wir bitten Sie deshalb um aktive Unterstützung und Kontaktaufnahme zu den Politikern und Presse.

Ihre Interessengemeinschaft Hämophiler

Unterstützen Sie uns bei unserer Arbeit

Helfen Sie uns bei unserer Aufgabe, langfristig und dauerhaft unsere Ziele für die an seltenen Gerinnungsstörungen erkrankten Kindern und Erwachsenen zu ermöglichen!
Dies ist durch eine Spende, oder durch Onlineeinkäufe - sogar völlig kostenlos - möglich.

Bankverbindung:
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Sparkasse Neuwied
Konto: 993 204
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