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Widerspruchsmöglichkeit bei der „Stiftung Humanitäre Hilfe“
Rottenburg, den 17. Januar 2020

Es gibt eventuell Gründe für einen Widerspruch gegen den Änderungsbescheid der Stiftungsleistungen zum 1.7.2019.
Ein innerhalb eines Jahres eingelegter Widerspruch kann den eventuellen Anspruch auf Nachzahlungen/Korrekturen sichern.

Anlagen:

Widerspruch (PDF)

Widerspruch (DOCX)

Unterstützen Sie uns bei unserer Arbeit

Helfen Sie uns bei unserer Aufgabe, langfristig und dauerhaft unsere Ziele für die an seltenen Gerinnungsstörungen erkrankten Kindern und Erwachsenen zu ermöglichen!
Dies ist durch eine Spende, oder durch Onlineeinkäufe - sogar völlig kostenlos - möglich.

Bankverbindung:
Interessengemeinschaft Hämophiler e.V.
Sparkasse Neuwied
Konto: 993 204
BLZ: 574 501 20
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