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Stellungnahme des Bundesministeriums für Gesundheit zur Stiftung „Humanitäre Hilfe“
Rottenburg, den 16. März 2020

Stellungnahme des Bundesministeriums für Gesundheit zur Stiftung „Humanitäre Hilfe“ vom 16.03.2020

Die IGH hat - als Interessenvertretung der Betroffenen - am 17.01.2020 auf eine eventuelle Widerspruchsmöglichkeit zur Rentenerhöhung bei der „Stiftung Humanitäre Hilfe“ hingewiesen. Am 13.02.2020 erfolgte wegen dieser Veröffentlichung ein Gespräch mit dem Vorstand der Stiftung und der KfW in Frankfurt. Hier wurde dieser Sachverhalt beraten und das BMG um eine Stellungnahme gebeten.

Wir geben hier zu bedenken, dass durch einen Ablehnungsbescheid der Stiftung eine Frist von einem Monat zur Klageerhebung ausgelöst wird. Hierdurch könnten Kosten durch Anwälte und Gerichte entstehen. Bitte klären Sie eventuelle Klageerhebungen zuvor mit ihrer Versicherung ab.

Weiteres dazu gerne über die IGH-Geschäftsstelle.


Anlagen: 

BMG Stellungnahme

Veröffentlichung 17.01.2020

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