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RSV-Impfung: G-BA übernimmt aktualisierte STIKO-Empfehlung – RSV-Impfung auch mit mRNA-Impfstoff möglich

Veröffentlicht am . Thema: Impfung Gesetzgebung Tipps

Berlin, 5. Juni 2025 - Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die aktualisierte Empfehlung der STIKO zur RSV-Impfung in die Schutzimpfungs-Richtlinie aufgenommen. Damit kann die einmalig empfohlene Schutzimpfung für Ältere gegen Infektionen mit Respiratorischen Synzytial-Viren (RSV) künftig auch mit einem mRNA-Impfstoff erfolgen.

Der neue mRNA-Impfstoff ist laut STIKO vergleichbar mit den proteinbasierten RSV-Impfstoffen. Anspruch auf die einmalige RSV-Impfung haben:

  • alle gesetzlich Versicherten ab 75 Jahren
  • Versicherte ab 60 Jahren mit deutlich erhöhtem Risiko (z. B. bei schweren Grunderkrankungen oder in Pflegeeinrichtungen).

Ob RSV-Wiederholungsimpfungen notwendig sind, ist derzeit noch unklar. Der G-BA-Beschluss wird dem Bundesministerium für Gesundheit zur rechtlichen Prüfung vorgelegt und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger – voraussichtlich Ende Juli – in Kraft.

Weitere Inormationen zu dieser und anderen empfohlenen Impfungen bei Gerinnungsstörungen bitte immer mit dem Zentrum klären.
Hier geht es zur Veröffentlichung des G-BA

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