Bundestags-Petition der IGH: Ungerechtigkeit beenden – Anpassung der Entschädigungsrenten nach dem HIV-Hilfegesetz sind dringend erforderlich!
Veröffentlicht am . Thema: Petition HIV/AIDS Stiftung EntschädigungDie Entschädigungsrenten nach dem HIV-Hilfegesetz (HIVHG) müssen in ihrer Höhe auch die gestiegenen Kosten zwischen 1995 und 2017 berücksichtigen.
Von daher hat die IGH nun eine Bundestagspetition eingereicht: Hier geht es direkt zur Petition.
Als das HIV-Hilfegesetz 1995 beschlossen wurde, gingen alle davon aus, dass kaum einer der HIV-Infizierten lange überleben würde. Es gab zu diesem Zeitpunkt keine wirksame Therapie gegen HIV/AIDS. Doch entgegen dieser düsteren Prognosen haben dank medizinischer Fortschritte einige Betroffene überlebt – und stehen nun vor einer eklatanten Ungerechtigkeit: Die gestiegenen Lebenshaltungskosten zwischen 1995 und 2017 wurden bei der Berechnung der Entschädigungsrenten völlig ignoriert.
Die Novellierung des Gesetzes von 2017 sieht zwar ab 2019 eine Anpassung der Renten an die steigenden Kosten vor, doch für die Jahre 1995 bis 2017 bleibt diese Anpassung aus – ohne jede Begründung. Für die Betroffenen bedeutet das, dass ihre Entschädigungsrente seit Jahrzehnten nicht mehr ausreicht, um die tatsächlichen Lebenshaltungskosten zu decken. Dabei wurde diese Rente ursprünglich als angemessene finanzielle Absicherung eingeführt - dies jedoch nur mit der Überlebensprognose von 3-5 Jahren.
Die Zeit ist gekommen, diese Ungerechtigkeit zu korrigieren. Die Menschen, die seit 1995 mit den Folgen ihrer HIV-Infektion leben, haben einen humantitären Anspruch darauf, dass auch die gestiegenen Kosten dieser Zeit in ihre Entschädigungsrenten einfließen! Wir dürfen nicht länger zusehen, wie diese Menschen durch eine unzureichende gesetzliche Regelung benachteiligt werden.
Unterstützen Sie jetzt unsere Petition und setzen Sie ein Zeichen für Gerechtigkeit!
Jede Unterschrift zählt – helfen Sie mit, diese wichtige Korrektur zu erreichen!
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