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Sozialpolitik/Gesetzesänderungen
Rottenburg, den 04. April 2011

Sozialpolitik
RAin A. Bollmann, Bergisch Gladbach

Zum 01.01.2001 hat es wieder viele Gesetzesänderungen gegeben. Die wesentlichsten sollen nachfolgend kurz dargestellt werden:

1. Steuerreform:
Die erste Stufe der Steuerreform ist umgesetzt. Die Lohn- und Einkommenssteuer wird insgesamt gesenkt. Steuerfrei bleiben als Existenzminimum DM 14.093,00. Der Grundfreibetrag hat sich auf DM 13.499,00 erhöht. Für Verheiratete gelten jeweils die doppelten Beträge. Der unterste Steuersatz wird von 2,9 auf 19,9% und der Spitzensteuersatz von 51,0 auf 48,5% gesenkt. Während er zuvor noch bei einem Einkommen von DM 114.500,00 begann, greift er jetzt bei einem zu versteuernden Einkommen von DM 107.600,00.

2. Entfernungspauschale:
Die Kilometerpauschale von DM 0,70 je Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gibt es nicht mehr. Stattdessen wurde die Entfernungspauschale für alle Berufspendler eingeführt. Vom 11. Kilometer an beträgt sie DM 0,80. Ein Nachweis für die Kosten muss erst oberhalb von DM 10.000,00 oder 59 Kilometern Strecke erbracht werden.

3. Erwerbsminderung:
Für Behinderte wird die Grenze schrittweise auf das 63. Lebensjahr angehoben. Wer dennoch vor dem 63. Lebensjahr in Rente gehen will, muss mit Abschlägen bis zu 10,8% rechnen. Künftig reicht das Vorliegen von Berufs/Erwerbsunfähigkeitrente für den Rentenbezug allein nicht mehr aus. Hinzu kommen muss die Schwerbehinderteneigenschaft.

Die Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente wird ersetzt von der teilweisen oder vollen Erwerbsminderungsrente. Es gibt weitreichende Übergangs- und Vertrauensschutzregelungen.

4. Schwerbehindertengesetz:
Die Änderungen verfolgen das Ziel, Schwerbehinderten am Arbeitsmarkt künftig bessere Chancen zu verschaffen.

5. Arbeitsvertrag:
Seit dem 01.01.2001 gibt es ein Gesetz zur Teilzeitarbeit und über befristete Arbeitsverträge. Das Gesetz bestimmt, unter welchen Voraussetzungen befristete Arbeitsverträge zulässig sind. Teilzeitbeschäftigte dürfen nicht gegenüber Vollbeschäftigten diskriminiert werden. Das neue Gesetz passt das verbot der Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten dem Europäischen recht an.

6. Sozialversicherungsbeiträge:
Der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung wurde auf 19,1% gesenkt, die Senkung wird durch die Ökosteuer finanziert.

Die Beitragsbemessungsgrenzen bis zu denen Sozialversicherungspflicht besteht wurden auf DM 8.700,00 (West) und DM 7.300,00 (Ost) erhöht.

Eine einheitliche Pflicht- und Beitragsbemessungsgrenze für Ost und West gibt es nur für den Beriech der Kranken- und Pflegeversicherung. Sie liegt bei DM 3.525,00 (West) und DM 5.325,00 (Ost).

7. Gesundheit:
In den neuen Bundesländern wurde die Zuzahlungsbefreiung an die alten Bundesländer angepasst. Angepasst wurden ebenfalls die Einkommensgrenzen, bis zu denen Arzneimittel und Behandlungen zuzahlungsfrei sind. Sie liegen bei DM 1.792,00 für Alleinstehende und DM 2.002,00 für Verheiratete. Bei Familie mit einem Kind liegt sie bei DM 2.912,00.

8. Einmalzahlung:
Seit Anfang des Jahres erhöhen Urlaubs- und Weihnachtsgeldzahlungen des Arbeitgebers den Anspruch auf Leistungen bei späterer Arbeitslosigkeit oder längerer Krankheit. Die Änderung geht auf ein Verfassungsgerichtsurteil zurück und gilt nur für Beschwerde- und Neufälle.

9. Kfz-Steuer:
Seit Anfang des Jahres werden nur noch Fahrzeuge nbeu zugelassen, die der anspruchsvollen Norm Euro-3 entsprechen. Für alle anderen mit höherer Schadstoffemission erfolgt eine Steuererhöhung um DM 8,00 je 100 cm³ Hubraum.

10. Ökosteuer:
Wie jeder Autofahrer schmerzlich gemerkt haben wird, hat die Ökosteuer zu einer neuen Spritpreiserhöhung geführt. Genauso gestiegen ist die Stromsteuer auf DM 0,03 je Kilowattstunde.

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