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Auslands-Krankenschutz für Hämophile
Rottenburg, den 04. April 2011
Kurz vor Beginn der Reisesaison erhielten wir eine Information von einem IGH-Mitglied, das als ADAC-Plus-Mitglied über Sonderkonditionen zum Abschluss einer Auslands-Krankenversicherung für Hämophile über den ADAC berichtete. Diese Versicherung war unserem Mitglied über eine Regionalagentur angeboten worden.

Auf Grund negativer Erfahrungen mit Versicherungen für Hämophile in der Vergangenheit baten wir daraufhin die Hauptgeschäftsstelle des ADAC in München um Stellungnahme. Wir zitieren aus der Antwort wie folgt:

Im Rahmen des ADAC-Auslands-Krankenschutzes besteht kein Versicherungsschutz, wenn man vor Reiseantritt wusste oder damit rechnen musste, dass vor Reiseantritt bekannte Beschwerden, Erkrankungen oder Verletzungen während des Auslandsaufenthaltes behandlungsbedürftig werden (Paragraf 1 Abs. 2 a der Versicherungsbedingungen.

Hämophilie ist eine angeborene Erkrankung, bei der der Betroffene ein permanent bestehendes Blutungsrisiko hat. Er muss jederzeit damit rechnen, dass die Erkrankung auftritt, auch ohne einwirkende Faktoren von außen. Auch eine durchgeführte prophylaktische Faktorsubstitution bietet keinen ausreichenden Schutz, um das Auftreten erneuter Komplikationen sicher zu verhindern. In Kenntnis des Ausschlusses in den Versicherungsbedingungen des ADAC und unter Beachtung objektiver medizinischer Kriterien wird kein Arzt eine Bestätigung ausstellen, wonach ein Hämophiliepatient während einer Reise nicht mit einer Behandlungsbedürftigkeit rechnen müsste. Andernfalls liefe er Gefahr, sich Regressansprüchen des Patienten ausgesetzt zu sehen, wenn der Patient sich in Sicherheit wiegt, der Versicherer dann aber keine Kosten übernimmt.

Im SGB V (5. Sozialgesetzbuch) gibt es im Paragrafen 18 Abs. 3 allerdings eine Ausnahmevorschrift, wonach während eines vorübergehenden Auslandsaufenthaltes Versicherungsschutz über die gesetzliche Krankenkasse besteht, wenn sich der gesetzlich Versicherte wegen einer chronischen Vorerkrankung nachweislich nicht privat absichern kann. Diese Regelungen gelten für Auslandsaufenthalte außerhalb der Europäischen Gemeinschaft bzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes. Die Kosten dürfen nur in der Höhe, in der sie im Inland entstanden wären und für längstens sechs Wochen im Kalenderjahr übernommen werden.

Eine Bestätigung, wonach Hämophile grundsätzlich nicht über den ADAC-Auslands-Krankenschutz versicherbar sind, kann über den ADAC München angefordert werden. Die Anschrift erhalten unsere Mitglieder über die Bundesgeschäftsstelle.

Wichtig ist, dass die Ausnahmegenehmigung vor Antritt der Reise bei der zuständigen Krankenkasse angefordert wird.

Hinweisen möchten wir auch darauf, dass andere Krankheiten, die nicht im Zusammenhang mit Hämophilie stehen, über den ADAC-Auslands-Krankenschutz versicherbar sind.

Zur Vorbereitung auf ihre Urlaubsreise können unsere Mitglieder über die IGH-Bundesgeschäftsstelle auch weitere nützliche Informationenanfordern, wie:

  • Flugreisebescheinigung zum Mitführen von Faktorkonzentraten als Handgepäck in der Flugzeugkabine,
  • Merkblatt über unbedingt mitzuführende Medikamente und Hilfsmittel (Reiseapotheke)
  • Travelguide for People with Hemophilia (weltweites Verzeichnis aller Hämophiliezentren mit Informationen zur Hämophilieerkrankung und -erstbehandlung in neun Sprachen)
  • Hämophilie und Reisen (interessante Broschüre mit vielen wissenswerten Informationen, Tipps und Formularen, die für ein sicheres Reisen im Ausland wichtig sind).

Günter Schelle, Geschäftsführer IGH e.V.

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Dies ist durch eine Spende, oder durch Onlineeinkäufe - sogar völlig kostenlos - möglich.

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Interessengemeinschaft Hämophiler e.V.
Sparkasse Neuwied
Konto: 993 204
BLZ: 574 501 20
IBAN: DE26 5745 0120 0000 9932 04
BIC: MALADE51NWD

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