Neue Erkenntnisse für die Sicherheit von Blutprodukten durch BSE und die neue Variante der Creutzfel
Rottenburg, den 04. April 2011
Neue Erkenntnisse für die Sicherheit von Blutprodukten
durch BSE und die neue Variante der Creutzfeldt-Jakob
Krankheit
von: J.Oldenburg, G. Schelle, BonnWährend einer Klausurtagung von Vorstand und Verwaltungsrat
der IGH am 10. Januar 1998 wurden die neuen Erkenntnisse um BSE und
einer neuen Variante der Creutzfeldt-Jakob-Erkrankung (CJK) beim
Menschen diskutiert. Diese neue Variante der CJK, die durch den
Verzehr von BSE-verseuchten Rinderprodukten übertragen wird,
war erstmals 1996 in England aufgetreten und wurde bisher bei 24
Personen festgestellt, die bis auf eine Ausnahme (Frankreich) alle
aus England stammten. Insbesondere wurde die Frage aufgeworfen, ob
zumindest theoretisch eine Übertragung der neuen Variante von
CJK durch Blut und Blutprodukte denkbar sei.
Obwohl bis heute kein einziger Erkrankungsfall der neuen
CJK-Variante bei Patienten, die regelmäßig Blut oder
Blutprodukte erhalten haben, beobachtet wurde, waren Vorstand und
Verwaltungsrat aus den Erfahrungen Anfang der 80er Jahre um HIV und
AIDS einstimmig der Meinung, daß diese neuen Erkenntnisse um
die neue CJK-Variante den Mitgliedern zur Kenntnis gebracht werden
sollten. Nach sorgfältiger Diskussion beauftragte die IGH
ihren Vertreter im "Arbeitskreis Blut" des Bundesgesundheitsamtes1,
Herrn Dr. Oldenburg, in Abstimmung mit den Ärzten des
Hämophiliezentrums Bonn eine entsprechende Informationsschrift
zu formulieren.
Ausgehend von dieser Informationsschrift erarbeitete der AK Blut
eine Stellungnahme zur Bedeutung der neuen Variante der
Creutzfeldt-Jakob-Krankheit für die Sicherheit von
Blutprodukten. Diese Stellungnahme wurde in der AK "Blut"-Sitzung
vom 19. März 1998 im Konsens mit den Hämophiliebehandlern
und den Patientenverbänden verabschiedet und kann gegen einen
frankierten Rückumschlag (DM 2,20) in der
IGH-Geschäftsstelle in Bonn angefordert werden.
Darüber hinaus wird sich die Interessengemeinschaft
Haemophiler auf politischer Ebene, in Fachgremien und bei der
Industrie dafür einsetzen, daß
(1.) möglichst bald Klarheit über das bis jetzt
theoretische Risiko einer Übertragung der neuen Variante der
CJK durch Blutprodukte geschaffen wird und
(2.) parallel dazu Maßnahmen für eine weitere
Erhöhung der Sicherheitsreserven von Gerinnungspräparaten
gerade auch im Hinblick auf eine mögliche Gefährdung
durch die neue CJK-Variante ergriffen werden. Hierzu gehört,
daß kein Ausgangsmaterial (Blutplasma) für
Gerinnungskonzentrate aus BSE-belasteten Regionen importiert wird.
Diese Maßnahme gilt bereits für Großbritannien und
wird durch das Paul-Ehrlich-Institut2 als zentrale staatliche
Überwachungsbehörde kontrolliert.
Bei Rückfragen und/oder dem Bedarf der weitergehenden
Information, empfehlen wir, sich mit Ihrem behandelnden Arzt in
einem der anerkannten Hämophiliezentren in Verbindung zu
setzen. Natürlich steht auch die IGH im Rahmen ihrer
Möglichkeiten gerne für ein Gespräch zur
Verfügung.
¹Der Arbeitskreis Blut (AK "Blut") wurde mit der
Konstituierenden Sitzung vom 08.09.1993 am Robert-Koch-Institut des
Bundesgesundheitsamtes etabliert. Die Bildung dieses Arbeitskreises
geht zurück auf den Bericht des Bundesministers für
Gesundheit an den Ausschuß für Gesundheit des Deutschen
Bundestages zur HIV-Infektionsgefährdung durch Blutprodukte.
In diesem Bericht kündigte der Bundesminister die Bildung des
Arbeitskreises Blut an und berief in der Folge die Mitglieder
dieses Gremiums. Dem Arbeitskreis Blut gehören Vertreter der
Bundesärztekammer an, des Deutschen Roten Kreuzes, der
Arbeitsgemeinschaft der Ärzte staatlicher und kommunaler
Bluttransfusionsdienste, der einschlägigen Fachgesellschaften,
des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie, der
Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder sowie der
Verbände, in denen sich Betroffene zusammengeschlossen haben,
die gesundheitliche Schäden durch Blutprodukte erlitten.
Zusätzlich sind die zuständigen Bundesministerien, das
Bundesgesundheitsamt und das Paul-Ehrlich-Institut im Arbeitskreis
Blut vertreten. Aufgabe des Arbeitskreises Blut des
Bundesgesundheitsamtes ist es, die Arbeit der Bundesregierung, der
Regierungen der Länder, des Bundesgesundheitsamtes und des
Paul-Ehrlich-Instituts durch sachverständige Beratung zu
unterstützen. Der Arbeitskreis Blut stellt ein Gremium dar, in
dem in einer Art "konzertierter Aktion" Maßnahmen zur
Erhöhung der Sicherheit bei der Anwendung von Blut und
Blutprodukten erarbeitet werden und übergreifende Konzepte und
Anregungen entwickelt werden sollen, beispielsweise zur
Virussicherheit, zum Forschungsbedarf und zur Koordinierung der
Forschung, zur Bewertung von Testmethoden, zur
Qualitätskontrolle und zu Referenzlaboratorien, zum
Informationsaustausch oder zur Selbstversorgung mit Blut und
Blutprodukten auf der nationalen bzw. europäischen
Ebene.
²Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) ist eine
selbständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich
des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG). Das Institut ist
zuständig für die Zulassung und Chargenfreigabe von
(immun)biologischen Arzneimitteln im Humanbereich und von Mitteln
im Veterinärbereich. Die Aufgaben des PEI ergeben sich aus
Artikel 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Errichtung eines
Bundesamtes für Sera und Impfstoffe vom 7. Juli 1972
(Bundesgesetzblatt I S. 1163). Sie werden ergänzt und
modifiziert durch die Regelungen des Arzneimittelgesetzes und des
Tierseuchengesetzes/der Tierimpfstoffverordnung. Durch die
Prüfung von Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit
trägt das Paul-Ehrlich-Institut zur Sicherheit der
Arzneimittel und Mittel bei. Dazu gehört auch die zentrale
Erfassung und Auswertung der Meldungen über die
unerwünschten Arzneimittelwirkungen sowie die Koordination der
erforderlichen Maßnahmen zur Abwehr von Arzenimittelrisiken.
Das Institut berät das BMG und das BML und arbeitet mit
verschiedenen europäischen und internationalen Instituten
zusammen. Als externe Sachverständige unterstützen und
beraten Mitarbeiter des PEI die Bundesländer bei der
Prüfung und Kontrolle von Bluspende-Einrichtungen,
Plasmapherese-Zentren und sonstigen Herstellungsstätten. Zur
Risikovorsorge kann das Institut Arzneimittelherstellern und
Blutspendediensten Auflagen erteilen.