• Schrift:
  • A
  • A
  • A
Die Geschichte des Blut-AIDS-Skandals in Deutschland
Rottenburg, den 04. April 2011

Die Geschichte des Blut-AIDS-Skandals in Deutschland

In den letzten drei Jahren wurde in den Medien immer wieder über den sogenannten Blut-AIDS-Skandal berichtet.
Hierbei fiel auch immer wieder das Wort Hämophilie bzw. Bluter. Deshalb zunächst eine Begriffsbestimmung zum Wort Hämophilie:

Hämophilie (auch Bluterkrankheit genannt) ist eine Erbkrankheit, die erstmals im zweiten Jahrhundert nach Christus dokumentarisch festgehalten wird.
Hämophile (Bluter) leiden zeitlebens unter Blutgerinnungsstörungen. Ihnen fehlen Blutgerinnungsfaktoren, die bei gesunden Menschen eine Blutung nach kurzer Zeit zum Stillstand bringen.

Ein blutgesunder Mensch hat in der Regel 100% Blutgerinnungsfaktoren,
bei den Hämophilen wird je nach Schweregrad der Restaktivität unterschieden in:

  • Schwere Hämophilieunter 1% Restaktivität gegenüber blutgesunden Menschen
  • mittelschwere Hämophilie1 - 5% Restaktivität gegenüber blutgesunden Menschen
  • leichte Hämophilie5 - 15% Restaktivität

 Man unterscheidet folgende Hämophiliearten:

  • Hämophilie A (85% aller Bluter), hier fehlt der Blutgerinnungsfaktor VIII
  • Hämophilie B (14% aller Bluter), hier fehlt der Blutgerinnungsfaktor IX
  • Von Willebrand-Jürgens-Syndrom (< 1%), Veränderung des von Willebrand-Moleküls, kann mit Faktor VIII-Mangel verbunden sein.

Während bei den beiden klassischen Hämophiliearten A und B ausschließlich männliche Personen betroffen sind, gibt es bei dem von Willebrand-Syndrom auch weibliche Erkrankte.

Es gibt in Deutschland etwa 7000 Hämophile, also pro 10.000 Einwohner 1 Hämophiler. Von diesen 7000 Hämophilen sind die beiden Verlaufsformen schwer bzw. mittelschwer dauerbehandlungsbedürftig, d.h. diese Bluter müssen regelmäßig die fehlenden Gerinnungsfaktoren zuführen, um nicht zu verbluten.

Zur Herstellung von Gerinnungsfaktoren ist Blutplasma nötig. Plasma wird aus Vollblut gewonnen, indem durch verschiedene Verfahren (Zentrifugation, Zellseparation) der zelluläre Anteil des Blutes vom flüssigen abgetrennt wird.

Das typische Erscheinungsbild dieser Krankheit mit spontanen oder infolge bereits geringfügiger Verletzungen/Prellungen auftretenden Blutungen insbesondere in die Gelenke, die Muskulatur und die Haut ist fast ausschließlich bei der schweren und mittelschweren Hämophilie zu finden...

Im Jahre 1968 gelingt es amerikanischen Ärzten erstmals, Hämophilie-Patienten in der Eigenversorgung mit Plasmakonzentraten zu behandeln. Durch das sogenannte Heimselbstbehandlungsprogramm (Home Transfusion Programme) wird eine erhebliche Zeitverkürzung zwischen Blutungs- und Therapiebeginn erreicht, daraus resultiert eine erhebliche Reduzierung und Ausschaltung orthopädischer Schäden und somit eine Absenkung der Fehlzeiten in der Schule und am Arbeitsplatz. Möglich wird dieses Programm durch eine industrielle Gewinnung von Plasmakonzentraten. Aus einer Vielzahl von Blutspenden werden die fehlenden Gerinnungsfaktoren gefiltert und können den Blutern intravenös, also durch die Vene verabreicht werden.
Im Juni 1971 wird dieses amerikanische Modell erstmals in Deutschland angewendet. Der Bonner Hämatologe und Universitätsprofessor Prof. Dr.med. Hans Egli erarbeitet zusammen mit dem Bonner Hämophiliebehandler Dr.med. Brackmann ein auf deutsche Verhältnisse angepaßtes Selbstbehandlungsprogramm.

Nach diesem Konzept und dank der industriellen Fertigung können die deutschen Bluter nun auch prophylaktisch, d.h. vorbeugend behandelt werden. Blutungsereignisse müssen also nicht mehr abgewartet werden, sondern können durch regelmäßige Gabe von Faktorenkonzentraten vermieden werden.
Das bis dahin schwere Krankheitsbild der Hämophilie kann entscheidend gemildert werden und bei konsequenter Anwendung des Programms Folgen hämophiler Blutungen, wie sie sich bisher in Gelenkversteifungen und Lähmungen manifestiert haben, erheblich vermindert werden.
Die Hämophilen erhalten eine weitgehende Unabhängigkeit gegenüber ihrem Leiden und damit eine Freiheit des Handelns, die ihnen den Zugang zu bisher verschlossenen beruflichen und privaten Möglichkeiten öffnet.
Die Bluter sind nun erstmals in der Lage, Familien zu gründen und voll in die Berufswelt einzusteigen. Zu bald jedoch müssen die Bluter erkennen, daß die neu gewonnene Lebensqualität teuer erkauft wurde.

Wie bereits oben erwähnt wurde, sind für die Isolierung und Gewinnung von Gerinnungsfaktoren eine Vielzahl von Blutspenden erforderlich. Faktor VIII-Konzentrate werden, da die Reinigung dieses labilen Blutgerinnungsfaktors schwierig ist und während der verschiedenen Aufbereitungsschritte ein erheblicher Teil der Aktivität verloren geht, aus großen Pools von Humanplasma, in der Regel mindestens 2000 bis 5000 Spenden hergestellt.
Da das deutsche Blutspendewesen diesen Bedarf nicht abdecken kann, kommen 90% der Gerinnungsfaktoren-Konzentrate aus den USA. Hier wurde lange Zeit bei der Auswahl der Spender keine besondere Sorgfalt angewendet, es wurden auch Spender aus sogenannten Risko-Gruppen (Schwule, Prostituierte, Drogengebraucher etc.) zugelassen. Die Wahrscheinlichkeit der Verunreinigung durch Viren war also einerseits durch die enormen Poolgrößen, andererseits aber auch durch die Spenderauswahl gegeben.
Um die Übertragung von Virusinfektionen zu minimieren, wurden sogenannte Virusinaktivierungsverfahren durchgeführt.
Im Gegensatz zu Albumin, daß in Lösung für 10 Stunden auf 60% erhitzt (pasteurisiert) wird, war dieses Verfahren bei Faktorenkonzentraten nicht möglich, weil durch die Pasteurisierung das Faktor VIII-Eiweiß strukturverändert wird und damit seine Funktion verliert.

95% aller dauerbehandlungsbedürftigen Bluter wurden bis Ende der 70er Jahre durch Faktorenkonzentrate mit Hepatitis-Viren (Gelbsucht-Viren) infiziert, bedingt durch fehlende Pasteurisierungsmöglichkeiten. Bei 66% der Infizierten bildete sich hieraus eine chronische Leberschädigung, von denen wiederum 11% an Leberzhirrose erkrankten bzw. verstarben.

Bereits 1977 wurden Richtlinien für die Plasmapherese gültig, nach denen Blutspender über Infektionskrankheiten befragt werden müssen, insbesondere nach Hepatitis und nach Infektionen in ihrer Umgebung. Hierdurch bedingt, wurden die Forderungen der Hämophiliebehandler nach verbesserten Inaktivierungsverfahren immer lauter.

1978 endlich gelang es der Fa. Behring mit großem technischen Aufwand und dem Einsatz sogenannter Sabilisatoren ein Pasteurisierungsverfahren, das sogenannte Hitzeinaktivierungsverfahrenzu entwickeln. Zwar konnten hierdurch nachweislich die Hepatitis-Viren abgetötet werden, es ergab sich jedoch ein 40%iger Verlust an Gerinnungsaktivität. Die weiteren Untersuchungen ergaben, daß dieses neue hitzeinaktivierte Präparat auch in seiner Reinheit 450fach über dem vergleichbarer Präparate war.
Obwohl dieses neue Behring-Präparat bereits am 5. Februar 1981 vom Bundesgesundheitsamt (BGA) als taugliches Arzneimittel zugelassen wurde und vom BGA gefordert wurde, daß auch die anderen Hersteller ihre Produkte hepatitissicher und sie baldmöglichst verfügbar machen sollten, folgten diese erst 1983 dem BGA-Aufruf, weil sie vorerst nicht bereit waren, die sehr teuren und technisch aufwendigen Umstrukturierungen in den Fertigungsbetrieben vorzunehmen.
Dieses ausschließlich wirtschaftliche Denken hat zu den meisten HIV-Infektionen bei den Hämophilen geführt, denn nachweislich haben die meisten Infektionen zwischen 1981 und 1983 stattgefunden, waren also vermeidbar. Man sprach später auch von der gebrachten Krankheit...

AIDS (Acquired Immune Deficiency Syndrome - "erworbenes Immunmangel Syndrom") wurde erstmals 1981 von der amerikanischen Seuchenüberwachungsbehörde CDC (Centers for Desease Control) beschrieben. 1983 gelang einem französischen Forscherteam unter der Leitung des Virologen Luc Montagnier die Isolierung des Virus und wird HIV (humanes Immundefizienz Virus) genannt.
Der menschliche Körper besitzt sogenannteT4-Helferzellen, die in der Lage sind, eindringende Infektionserreger zu erkennen und eine gezielte Abwehr durch Bildung von Antikörpern und zellzerstörenden Zellen einzuleiten und zu steuern.
Genau auf diese Helferzellen (auch Freßzellen genannt) haben es die HI-Viren abgesehen. Nach dem Eindringen in den Körper infiziert das Virus die Oberflächenmoleküle der Helferzellen und verhindert somit eine wirksame Bekämpfung von Infektionskrankheiten. Der Körper ist somit schutzlos allen Krankheitserregern ausgeliefert, das Immunsystem wird vollständig zerstört.

Im Juni 1982 wurde in Deutschland der erste AIDS-Fall bei einem Bluter registriert. Es gab bereits vorher Hinweise der amerikanischen Seuchenbehörden, daß die Hämophilen eine besonders gefährdete Betroffenengruppe darstellen. Erste amerikanische Untersuchungen ergaben, daß das HI-Virus ähnlich wie die Hepatitis-Viren durch Blut und Blutprodukte übertragen wurden.
Spätestens im Dezember 1982 hätten zum Schutze der Hämophilen unverzüglich Vorsorgemaßnahmen eingeleitet werden müssen. Ausgerechnet über das Bundesgesundheitsblatt wurde die deutsche Ärzteschaft und das Krankenpflegepersonal am 12. Dezember 1982 über den aktuellen Sachstand bei AIDS informiert. Es wurde detailliert darauf hingewiesen, daß die Übertragungswege ähnlich dem des Hepatitis-Virus verliefen, nämlich über Blut und Blutprodukte. Ausdrücklich wurden Ärzte und Pflegepersonal aufgefordert, alle Vorsorgemaßnahmen zu ergreifen, die eine Infektion verhindern, z.B. Tragen von Handschuhen und Mundschutz. Außerdem wurde darauf verwiesen, daß Empfänger von Faktoren-Konzentraten, also Bluter eine besonders gefährdete Risikogruppe darstellten. Der Schutz der Hämophilen wurde mit keinem Wort erwähnt noch wurden Vorsorgemaßnahmen ergriffen.

Trotz der Kenntnis, daß bereits zum 18.6.1983 in den USA 15 AIDS-Erkrankungen unter Blutern bekannt waren und daß 90% aller in Deutschland vertriebener Faktorenkonzentrate aus Blutbeständen der USA stammen, stellte das BGA am 12.8.1982 fest, daß ein Einfuhrverbot derzeit nicht in Betracht gezogen werde.
In einer vom Bundesgesundheitsamt einberufenen Krisensitzung diskutierten am 14. November 1983 Ärzte, Pharmaunternehmer und Patientenvertreter das Risiko einer AIDS-Übertragung durch Blutprodukte und beschlossenen gegen den Willen der Patientenvertreter, daß das Risiko einer Infektion als sehr niedrig einzuschätzen sei. Die vom BGA und den Patientenvertretern geforderte generelle Verwendung von hitzesterilisierten Produkten und der gleichzeitige Rückruf nicht inaktivierter Faktorenkonzentrate wurde wegen drohender Unterversorgung abgelehnt, ebenso ein Importverbot.

Zwischen 1983 und 1984 stellten 12 deutsche Hämohiliebehandler ihre Patienten auf hitzeinaktivierte Produkte um.
Im Juni 1984 ordnete das BGA endlich AIDS-Warnhinweise auf Blutprodukten an, das Deutsche Rote Kreuz und die Pharmahersteller erhoben wegen unnötiger Verunsicherung der Patienten hiergegen Einspruch. Das Deutsche Rote Kreuz legte eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Leiter des BGA wegen "des Verdachts der ungesetzlichen Amtsführung durch gemeingefährliche und fachlich unqualifizierte Eingriffe in die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung" ein.
Erst im Dezember 1984 ordnete das BGA ab März 1985 gültige Hitzeinaktivierung an und beschloß, daß ab Juli 1985 HIV-Tests bei Blutspendern durchzuführen sind.
Im März 1988 empfahl die Deutsche Hämophiliegesellschaft ihren Mitgliedern, ein Angebot von Herstellern von Faktor-Präparaten auf finanzielle Entschädigung anzunehmen, um langwierige Prozesse zu vermeiden. Allerdings mußten sich die Bluter bereit erklären, nach Annahme des Angebots auf jegliche Rechtsmittel zu verzichten. Gleichzeitig mußten sie eine Abfindungserklärung unterschreiben.

Im Laufe der folgenden Jahre wurden dann immer mehr Einzelheiten bekannt, die auf ein schuldhaftes Fehlverhalten staatlicher Behörden, pharmazeutischer Industrie, des DRK und der Ärzte in den 80iger Jahren hinwiesen.
Auf Betreiben der Interessengemeinschaft Hämophiler wurden deshalb 1992 Gespräche mit dem Bundesgesundheitsministerium aufgenommen, um Schmerzensgeldzahlungen für die insgesamt 1.846 infizierten Bluter durchzusetzen.

Am 2. Februar 1993 fand eine öffentliche Anhörung vor dem Gesundheitsausschuß des Deutschen Bundestages zum Blut-AIDS-Skandal statt.

Am 27. Mai 1993 brach das Bundesministerium für Gesundheit dann plötzlich die Verhandlungen mit dem Hinweis auf die Nichtzuständigkeit ab.

Erst nachdem der AIDS-infizierte IGH-Vorsitzende Wilfried Breuer vor dem Landgericht Aachen am 23. August 1993 eine Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen Aufsichtspflichtverletzung einreichte und diese Klage überregionale Berichterstattung in allen Medien nach sich zog, erklärte sich das BMG zur Wiederaufnahme der Verhandlungen bereit.

Nach einer Beratung im Deutschen Bundestag sicherte der Bundesgesundheitsminister Seehofer den betroffenen Blutern seinen persönlichen Einsatz zu und versprach eine schnelle Regelung.
Am 13. Oktober 1993 erklärte Minister Seehofer die Auflösung des Bundesgesundheitsamtes und versetzte den Leiter, Dieter Großklaus und den Abteilungsleiter, Prof. Manfred Steinbach, in den vorläufigen Ruhestand. Durch Presseberichte war Seehofer auf grobe Versäumnisse des BGA bei der Behandlung der AIDS-Verdachtsfälle von Blutern Anfang der 80er Jahre aufmerksam gemacht worden.

Am 28. November 1993 wurde die Koblenzer Firma UB-Plasma, die in großem Stile aidsverseuchte Blutkonserven und Blutplasma vertrieben hatte geschlossen und gleichzeitig zwei Führungskräfte der Firma dem Haftrichter vorgeführt.
Durch Recherchen der Interessengemeinschaft Hämophiler konnte nachgewiesen werden, daß die Firma vorgeschriebene HIV-Testungen überhaupt nicht oder nur sehr unregelmäßig durchgeführt hatte, um ihre Gewinne zu erhöhen. Gleichzeitig wurde bekannt, daß das Rote Kreuz in Hagen (NRW) nicht über AIDS-verseuchte Blutspenden informiert hatte und sich hierdurch in zehn Fällen Patienten durch Frischblut mit dem HI-Virus infiziert hatten. In Bayern mußte das Bayerische Rote Kreuz zugeben, HIV-infiziertes Spenderblut aus der ehemaligen DDR eingeführt und weiterverarbeitet zu haben.
Durch Verabreichung von HIV-infiziertem Blutgerinnungsmittel PPSB (ein Gemisch von Blutplasma) der Firma Biotest wurden seit 1990 elf Patienten infiziert.

Alle diese Vorgänge belegten die Behauptungen der Interessengemeinschaft Hämophiler, daß das ehemalige Bundesgesundheitsamt ihre Kontrollpflicht nicht oder nur ungenügend wahrgenommen hatte...

Bedingt hierdurch wurde am 29. Oktober 1993 durch den Deutschen Bundestag ein Untersuchungsausschuß eingesetzt, der nach nur einjähriger Arbeit am 10. Oktober 1994 seinen Abschlußbericht vorlegte.

Ergebnis des Untersuchungsausschusses war, daß die Vorwürfe der Bluterverbände, hier insbesondere der Interessengemeinschaft Hämophiler, Vorsichtsmaßnahmen zur Eindämmung der HIV-Katastrophe bei Blutern und Empfängern von Blutprodukten ungenügend angewendet zu haben, vollkommen berechtigt sind und somit den Schadensersatzforderungen der Hämophilen in vollem Umfange zu entsprechen seien.

Zwar wurde am 28.07.1995 ein Gesetz über humanitäre Hilfe für durch Blut und Blutprodukte HIV-infizierte Personen (HIV-Hilfe-Gesetz) im Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen, und den HIV-infizierten und bereits an AIDS-erkrankten Hämophilen Rentenzahlungen gewährt. Dennoch deckt auch dieses Gesetz bei weitem weder den materiellen noch den gesundheitlichen Schaden aller Betroffenen ab. Darüber hinaus bleiben wichtige Hinterbliebenengruppen wie die Eltern oder teilweise auch die Ehefrauen unberücksichtigt und nach dem Versterben des oder der Betroffenen unversorgt zurück.

Nicht wenige Eltern haben durch diese Katastrophe mehrere Söhne verloren, viele Ehefrauen haben durch die Krankheit ihres Ehemannes jeglichen Kontakt zur Außenwelt verloren und leben isoliert und vereinsamt.
Von den 1.846 infizierten hämophilen Männern sind inzwischen mehr als 750 verstorben. Die noch Lebenden klammern sich verzweifelt und dennoch voller Hoffnung an neue Behandlungsmöglichkeiten und Therapieformen, die aber allesamt bisher lediglich bei einigen ein Hinauszögern des Todeszeitpunktes bewirken können und den Verlauf der Krankheit verlangsamen.

Der Kampf der deutschen Hämophilen hat international großes Aufsehen erregt. Inzwischen konnten nach dem deutschen Modell in fast allen westeuropäischen Ländern ähnliche, teilweise sogar sehr viel bessere Lösungen für die betroffenen Hämophilen erzielt werden.

In Deutschland konnte erreicht werden, daß zukünftig einiges im Umgang mit Blut- und Blutprodukten zum Schutze der Patienten verbessert wird. Vertreter der Bluterverbände sitzen inzwischen in wichtigen Gremien, die für die zukünftige Gestaltung in wichtigen Bereichen des Gesundheitswesens entscheidend sind.
Es konnte erreicht werden, daß zukünftig eine Verbesserung in der Beweislast für medizinisch geschädigte Patienten eintritt.

Es bleibt zu hoffen, daß diese neben Contergan größte medizinische Katastrophe seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland einmalig bleibt und ein Umdenkungsprozeß bei allen Beteiligten einsetzt.

Der Blut-AIDS-Skandal hat in erschreckendem Ausmaß gezeigt, wie wenig Menschenleben zählen, wenn es um Profit und Gewinnmaximierung in einem ohne Zweifel sehr lukrativen Geschäft geht.
Der Blut-Aids-Skandal hat auch gezeigt, wie wichtig eine gut funktionierende Kontrolle der zuständigen staatlichen Behörden ist, die in dem vorliegenden Fall ungenügend gegriffen hat.

Wären alle frühzeitig vorhandenen Warnhinweise ausreichend beachtet worden, wären nachweislich fast 75% der HIV-Infektionen bei Blutern vermeidbar gewesen.

 

Unterstützen Sie uns bei unserer Arbeit

Helfen Sie uns bei unserer Aufgabe, langfristig und dauerhaft unsere Ziele für die an seltenen Gerinnungsstörungen erkrankten Kindern und Erwachsenen zu ermöglichen!
Dies ist durch eine Spende, oder durch Onlineeinkäufe - sogar völlig kostenlos - möglich.

Bankverbindung:
Interessengemeinschaft Hämophiler e.V.
Sparkasse Neuwied
Konto: 993 204
BLZ: 574 501 20
IBAN: DE26 5745 0120 0000 9932 04
BIC: MALADE51NWD

Helfen & Spenden

Mitglieder Login


Ihr Benutzername


Ihr IGH Passwort

Neu hier?

Spenderliste 2020
Spenderliste 2021
Spenderliste 2022

nächste Termine

Adressen

Geschäftsstelle
Remmingsheimer Str. 3
D-72108 Rottenburg am Neckar
07472 22648
E-mail: mail@igh.info