• Schrift:
  • A
  • A
  • A
16. Ordentliche Mitgliederversammlung der IGH
Rottenburg, den 04. April 2011

Am Sonntag, den 20. April 2008 findet unsere 16. ordentliche Mitgliederversammlung von 10.00 - 13.00 Uhr in der Jugendherberge Bad Honnef, Selhofer Str. 106, 53604 Bad Honnef statt.

Wie Sie aus der Tagesordnung, Punkt 9, ersehen können, ist die Nachwahl von zwei Vorstandsmitgliedern angesetzt, weil unsere Vorstandskolleginnen /-Kollegen Frau Jessica Zähres und Herr Dr. Gereon Broil aus beruflichen Gründen ihr  Mandat zur Verfügung stellen. 

Zu den Wahlmodalitäten geben wir einige erläuternde Hinweise:

Gemäß § 16, Abs. 6 unserer Satzung hat jedes volljährige Mitglied in der Mitgliederversammlung eine Stimme.

Unsere aktuelle Satzung kann im geschützten Mitgliederbereich der IGH-Internetseite www.igh.info eingesehen oder über die Bundesgeschäftsstelle angefordert werden.

Sollten Sie persönlich verhindert sein, können Sie ein anderes Mitglied Ihrer Wahl mit der Ausübung des Stimmrechts schriftlich bevollmächtigen. Hierzu füllen Sie bitte die beigefügte Wahlkarte mit Ihren persönlichen Daten aus, unterschreiben sie und übergeben sie dem Mitglied Ihres Vertrauens. Dieses Mitglied erhält dann vor der Mitgliederversammlung im Wahlbüro neben den eigenen auch Wahlscheine der übertragenen Stimmen (maximal vier Wahlkarten). Ein Mitglied kann also neben der eigenen Stimme maximal drei Stimmen vertreten.

Bedenken Sie bitte, dass Sie in den Wahlkarten keine weiteren Eintragungen vornehmen dürfen, weil diese sonst ungültig werden.

Bitte vergessen Sie Ihren Personalausweis nicht. Sollten Sie sich nicht legitimieren können, ist (sind) sowohl Ihre eigene Stimme als auch die übertragenen Stimmberechtigung(en) gefährdet.

Auf Anfrage erhalten Sie die Haushaltsrechnung 2007 sowie den Haushaltsplan 2008 über unsere Bundesgeschäftsstelle Bonn.

Wenn Sie unsere Arbeit im Vorstand und Verwaltungsrat aktiv unterstützen möchten, kann ich Sie nur ermuntern, auf der Mitgliederversammlung für die freiwerdenden Positionen zu kandidieren.

Im Anschluss an die Mitgliederversammlung wollen wir ab etwa 11.30 Uhr eine Diskussionsrunde zum 5. PIT anbieten. Einige Referentinnen und Referenten haben sich dankenswerterweise bereit erklärt, Hintergrundfragen zu den einzelnen Themenblöcken des Vortages mit Ihnen zu diskutieren. Zum Abschluss der Veranstaltung wollen wir uns gerne mit Ihnen zu einem kleinen Mittagsimbiss treffen und laden Sie hierzu herzlich ein.

16. ordentliche Mitgliederversammlung der IGH

(Interessengemeinschaft Hämophiler e.V.)

Samstag, den 20. April 2008, 10.00 Uhr - 13.00 Uhr

                                                                                                                                        Jugendherberge, Selhofer Str. 106, 53604 Bad Honnef
 

Tagesordnung

 1.        Eröffnung und Begrüßung
            Gedenken an Verstorbene

2.        Beschlussfassung der Niederschrift der 15. Mitgliederversammlung vom 28.04.2007

 3.        Geschäftsbericht des Vorstands mit Aussprache

 4.        Bericht des Schatzmeisters mit Aussprache

 5.        Bericht der Kassenprüfer

 6.        Entlastung des Schatzmeisters

 7.        Entlastung des Vorstands

8.         Genehmigung des Haushaltsplanes 2008

9.         Wahl von zwei Vorstandsmitgliedern

10.      Antrag auf Satzungsänderung
            Beratung und Beschlussfassung

11.      Allgemeine Aussprache

12.      Verschiedenes

a.    Erhöhung der Mitgliedsbeiträge

b.     ....................

c.    .................

 

 

Antrag an die 16. Ordentliche Mitgliederversammlung der Interessengemeinschaft Hämophiler e.V. auf Satzungsänderung

Der Vorstand der Interessengemeinschaft Hämophiler e.V. stellt auf Empfehlung des Finanzamtes Bonn-Innenstadt (St.-Nr.  205/5765/1100) und zur Vereinfachung und Kostenersparnis der Einladungen zur MV an die 16. Ordentliche Mitgliederversammlung der Interessengemeinschaft Hämophiler e.V. folgenden Antrag auf Satzungsänderungen:

§ 2      Zweck des Vereins

            Die Satzung soll um folgenden Passus ergänzt werden:

Abs. 1, Nr. h: „Zuwendungen im Sinne der Vereinssatzung können nur an Personen im Sinne des § 53 der Abgabenordnung gemeinnützigkeitsunschädlich erfolgen

            Die Satzung soll um folgenden Passus ergänzt werden:

Abs. 3: „Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden."

Die Satzung soll im folgenden Passus geändert werden:

        Abs. 4: statt der Formulierung „Bei Auflösung des Vereins oder             bei Wegfall seines bisherigen Zwecks..." soll zukünftig verwendet            werden: „Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall des steuerbegünstigten Zwecks..."
 

Begründung:

Im Interesse einer Aufrechterhaltung der Steuerbegünstigung soll auf Vorschlag des Finanzamtes Bonn-Innenstadt die Satzung der Körperschaft bei nächster Gelegenheit (bis spätestens 31.12.2008) an die gesetzlichen Bestimmungen angepasst werden.
 

§ 14    Einberufung der Mitgliederversammlung

            Die Satzung soll um folgenden Passus ergänzt werden:

1.    Mindestens einmal im Jahr, möglichst im ersten Quartal, soll die ordentliche Mitgliederversammlung stattfinden. Sie wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von mindestens drei Wochen schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden 3. Werktag. (geändert am 27.04.2002) Das Einladungsschreiben gilt dem Mitglied als zugegangen, wenn es an die letzte vom Mitglied dem Verein schriftlich bekannt gegebene Adresse gerichtet ist.

Die Einladung kann auch per Email  erfolgen, sofern das Mitglied diesem Versandweg vorher schriftlich zugestimmt hat. Sicherzustellen ist, dass die Adressen der Empfänger anderen IGH-Mitgliedern nicht sichtbar gemacht werden. Auch hier gilt das Einladungsschreiben als dem Mitglied zugegangen, wenn es an die letzte vom Mitglied an den Verein schriftlich bekannt gegebene Email-Adresse gerichtet ist.

Die Tagesordnung setzt der Vorstand fest.

Begründung:

Da die Unterstützung der IGH durch die öffentliche Hand und durch andere Zuwendungsgeber zunehmend zurückgefahren wird, muss der Vorstand der IGH nach weiteren Möglichkeiten zur Kosteneinsparung suchen.

Durch den Versand der Einladungen zur Mitgliederversammlung an die Teilnehmer des ohnehin existierenden Email-Verteilers können Kosten für die Vervielfältigung (Druckkosten, Papier) und den Versand (Umschläge, Porto) eingespart werden.

Wir bitten die Mitgliederversammlung der IGH, unserem Antrag auf Satzungsänderungen in

§ 2 Abs. 1, Nr. h; Absätze 3 und 4

und in § 14 Abs. 1 der Satzung zuzustimmen und ihn zu beschließen.

Bonn, 20. April 2008

gez. Dr. med. Thomas Becker                                                     gez. Günter Schelle

-Vorsitzender des Vorstands -                                                     - stellv. Vorsitzender -

 



 

 


Unterstützen Sie uns bei unserer Arbeit

Helfen Sie uns bei unserer Aufgabe, langfristig und dauerhaft unsere Ziele für die an seltenen Gerinnungsstörungen erkrankten Kindern und Erwachsenen zu ermöglichen!
Dies ist durch eine Spende, oder durch Onlineeinkäufe - sogar völlig kostenlos - möglich.

Bankverbindung:
Interessengemeinschaft Hämophiler e.V.
Sparkasse Neuwied
Konto: 993 204
BLZ: 574 501 20
IBAN: DE26 5745 0120 0000 9932 04
BIC: MALADE51NWD

Helfen & Spenden

Mitglieder Login


Ihr Benutzername


Ihr IGH Passwort

Neu hier?

Spenderliste 2020
Spenderliste 2021
Spenderliste 2022

nächste Termine

Adressen

Geschäftsstelle
Remmingsheimer Str. 3
D-72108 Rottenburg am Neckar
07472 22648
E-mail: mail@igh.info