Am Sonntag, den 20. April 2008 findet unsere 16. ordentliche
Mitgliederversammlung von 10.00 - 13.00 Uhr
in der Jugendherberge Bad Honnef, Selhofer Str. 106, 53604 Bad Honnef statt.
Wie Sie aus der Tagesordnung,
Punkt 9, ersehen können, ist die Nachwahl von zwei Vorstandsmitgliedern angesetzt,
weil unsere Vorstandskolleginnen /-Kollegen Frau Jessica Zähres und Herr Dr. Gereon Broil aus beruflichen Gründen ihr Mandat zur Verfügung stellen.
Zu den Wahlmodalitäten geben wir einige erläuternde Hinweise:
Gemäß § 16, Abs. 6 unserer Satzung
hat jedes volljährige Mitglied in der Mitgliederversammlung eine Stimme.
Unsere aktuelle Satzung kann im
geschützten Mitgliederbereich der IGH-Internetseite www.igh.info eingesehen oder über die
Bundesgeschäftsstelle angefordert werden.
Sollten Sie persönlich verhindert
sein, können Sie ein anderes Mitglied Ihrer Wahl mit der Ausübung des
Stimmrechts schriftlich bevollmächtigen. Hierzu füllen Sie bitte die beigefügte
Wahlkarte mit Ihren persönlichen Daten aus, unterschreiben sie und übergeben
sie dem Mitglied Ihres Vertrauens. Dieses Mitglied erhält dann vor der
Mitgliederversammlung im Wahlbüro neben den eigenen auch Wahlscheine der
übertragenen Stimmen (maximal vier Wahlkarten). Ein Mitglied kann also neben
der eigenen Stimme maximal drei Stimmen vertreten.
Bedenken Sie bitte, dass Sie in
den Wahlkarten keine weiteren Eintragungen vornehmen dürfen, weil diese sonst
ungültig werden.
Bitte vergessen Sie Ihren Personalausweis nicht. Sollten Sie sich
nicht legitimieren können, ist (sind) sowohl Ihre eigene Stimme als auch die
übertragenen Stimmberechtigung(en) gefährdet.
Auf Anfrage erhalten Sie die
Haushaltsrechnung 2007 sowie den Haushaltsplan 2008 über unsere
Bundesgeschäftsstelle Bonn.
Wenn Sie unsere Arbeit im Vorstand
und Verwaltungsrat aktiv unterstützen möchten, kann ich Sie nur ermuntern, auf
der Mitgliederversammlung für die freiwerdenden Positionen zu kandidieren.
Im Anschluss an die Mitgliederversammlung wollen wir ab etwa 11.30 Uhr
eine Diskussionsrunde zum 5. PIT anbieten. Einige Referentinnen und Referenten
haben sich dankenswerterweise bereit erklärt, Hintergrundfragen zu den
einzelnen Themenblöcken des Vortages mit Ihnen zu diskutieren. Zum Abschluss
der Veranstaltung wollen wir uns gerne mit Ihnen zu einem kleinen Mittagsimbiss
treffen und laden Sie hierzu herzlich ein.
16. ordentliche
Mitgliederversammlung der IGH
(Interessengemeinschaft Hämophiler e.V.)
Samstag, den 20. April 2008, 10.00
Uhr - 13.00 Uhr
Jugendherberge, Selhofer Str.
106, 53604 Bad Honnef
Tagesordnung
1. Eröffnung
und Begrüßung
Gedenken
an Verstorbene
2. Beschlussfassung
der Niederschrift der 15. Mitgliederversammlung vom 28.04.2007
3. Geschäftsbericht
des Vorstands mit Aussprache
4. Bericht
des Schatzmeisters mit Aussprache
5. Bericht
der Kassenprüfer
6. Entlastung
des Schatzmeisters
7. Entlastung
des Vorstands
8. Genehmigung
des Haushaltsplanes 2008
9. Wahl von zwei Vorstandsmitgliedern
10. Antrag auf Satzungsänderung
Beratung und Beschlussfassung
11. Allgemeine
Aussprache
12.
Verschiedenes
a. Erhöhung der Mitgliedsbeiträge
b.
....................
c.
.................
Antrag an die 16.
Ordentliche Mitgliederversammlung der Interessengemeinschaft Hämophiler e.V.
auf Satzungsänderung
Der Vorstand der Interessengemeinschaft Hämophiler e.V.
stellt auf Empfehlung des Finanzamtes Bonn-Innenstadt (St.-Nr. 205/5765/1100) und zur Vereinfachung und
Kostenersparnis der Einladungen zur MV an die 16. Ordentliche
Mitgliederversammlung der Interessengemeinschaft Hämophiler e.V. folgenden
Antrag auf Satzungsänderungen:
§ 2 Zweck des Vereins
Die Satzung soll um folgenden
Passus ergänzt werden:
Abs. 1, Nr. h: „Zuwendungen im
Sinne der Vereinssatzung können nur an Personen im Sinne des § 53 der
Abgabenordnung gemeinnützigkeitsunschädlich erfolgen
Die Satzung soll um folgenden
Passus ergänzt werden:
Abs. 3: „Mittel des Vereins
dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden."
Die Satzung soll im folgenden
Passus geändert werden:
Abs. 4: statt der Formulierung
„Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks..." soll zukünftig verwendet werden: „Bei
Auflösung des Vereins oder bei Wegfall des steuerbegünstigten Zwecks..."
Begründung:
Im Interesse einer Aufrechterhaltung der Steuerbegünstigung
soll auf Vorschlag des Finanzamtes Bonn-Innenstadt die Satzung der Körperschaft
bei nächster Gelegenheit (bis spätestens 31.12.2008) an die gesetzlichen
Bestimmungen angepasst werden.
§ 14 Einberufung der Mitgliederversammlung
Die Satzung soll um folgenden Passus ergänzt
werden:
1. Mindestens
einmal im Jahr, möglichst im ersten Quartal, soll die ordentliche Mitgliederversammlung
stattfinden. Sie wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von mindestens
drei Wochen schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Frist
beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden 3.
Werktag. (geändert am 27.04.2002) Das Einladungsschreiben gilt dem
Mitglied als zugegangen, wenn es an die letzte vom Mitglied dem Verein
schriftlich bekannt gegebene Adresse gerichtet ist.
Die Einladung kann auch per Email erfolgen, sofern das Mitglied diesem
Versandweg vorher schriftlich zugestimmt hat. Sicherzustellen ist, dass die
Adressen der Empfänger anderen IGH-Mitgliedern nicht sichtbar gemacht werden.
Auch hier gilt das Einladungsschreiben als dem Mitglied zugegangen, wenn es an
die letzte vom Mitglied an den Verein schriftlich bekannt gegebene
Email-Adresse gerichtet ist.
Die
Tagesordnung setzt der Vorstand fest.
Begründung:
Da die Unterstützung der IGH durch
die öffentliche Hand und durch andere Zuwendungsgeber zunehmend zurückgefahren
wird, muss der Vorstand der IGH nach weiteren Möglichkeiten zur
Kosteneinsparung suchen.
Durch den Versand der Einladungen
zur Mitgliederversammlung an die Teilnehmer des ohnehin existierenden
Email-Verteilers können Kosten für die Vervielfältigung (Druckkosten, Papier)
und den Versand (Umschläge, Porto) eingespart werden.
Wir bitten die Mitgliederversammlung der IGH, unserem Antrag
auf Satzungsänderungen in
§ 2 Abs. 1, Nr. h; Absätze 3 und 4
und in § 14 Abs. 1 der Satzung zuzustimmen und ihn zu
beschließen.
Bonn, 20. April 2008
gez. Dr. med. Thomas Becker gez.
Günter Schelle
-Vorsitzender des Vorstands - - stellv.
Vorsitzender -