• Schrift:
  • A
  • A
  • A
18 werden mit Behinderung – Was ändert sich bei Volljährigkeit?
Rottenburg, den 17. März 2022

Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm) hat sein Merkblatt „18 werden mit Behinderung“ aktualisiert. Der Ratgeber berücksichtigt den Rechtsstand von Januar 2022 und gibt einen Überblick darüber, welche Rechte und Pflichten behinderte Menschen mit Erreichen der Volljährigkeit haben. Ein besonderes Augenmerk richtet das Merkblatt ferner auf die Regelungen zur sogenannten Assistenz im Krankenhaus, die zum 1. November 2022 in Kraft treten werden. Auch werden bereits jetzt die Rechtsänderungen in den Blick genommen, die zum 1. Januar 2023 aufgrund der Reform des Betreuungsrechts wirksam werden.

Unterstützen Sie uns bei unserer Arbeit

Helfen Sie uns bei unserer Aufgabe, langfristig und dauerhaft unsere Ziele für die an seltenen Gerinnungsstörungen erkrankten Kindern und Erwachsenen zu ermöglichen!
Dies ist durch eine Spende, oder durch Onlineeinkäufe - sogar völlig kostenlos - möglich.

Bankverbindung:
Interessengemeinschaft Hämophiler e.V.
Sparkasse Neuwied
Konto: 993 204
BLZ: 574 501 20
IBAN: DE26 5745 0120 0000 9932 04
BIC: MALADE51NWD

Helfen & Spenden

Mitglieder Login


Ihr Benutzername


Ihr IGH Passwort

Neu hier?

Spenderliste 2020
Spenderliste 2021
Spenderliste 2022

nächste Termine

Adressen

Geschäftsstelle
Remmingsheimer Str. 3
D-72108 Rottenburg am Neckar
07472 22648
E-mail: mail@igh.info