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Information der BAG Selbsthilfe zum Koalitionsvertrag & Koalitionsvertrag als PDF
Rottenburg, den 25. November 2021

Information der BAG Selbsthilfe zum Koalitionsvertrag & Koalitionsvertrag als PDF An erfreulich vielen Stellen haben die Koalitionäre Anliegen chronisch kranker und behinderter Menschen aufgegriffen, für die auch wir uns nachdrücklich eingesetzt hatten.

Wir möchten Ihnen die wichtigsten Punkte kurz darstellen.

I. Politik für Menschen mit Behinderung

  1. Barrierefreiheit
    Sehr erfreulich ist aus der Sicht der BAG SELBSTHILFE, dass die Ampel-Koalitionäre an vielen Stellen im Vertrag auf die Notwendigkeit hinweisen, die Barrierefreiheit zu verbessern oder durchzusetzen (z.B. S. 16, 25, 49f, S. 78 f.). So wollen sie sich dafür stark machen, dass Deutschland in allen Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens, vor allem aber bei der Mobilität (u. a. bei der Deutschen Bahn), beim Wohnen, in der Gesundheit und im digitalen Bereich, barrierefrei wird. Dafür will man auch das Bundesprogramm Barrierefreiheit einsetzen; hierzu sollen unter anderem das Behindertengleichstellungsgesetz und das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz sowie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz überarbeitet werden. Ferner setzt man sich zum Ziel, alle öffentlichen Gebäude des Bundes umfassend barrierefrei zu machen.

    „Die Koalitionäre werden private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen innerhalb einer angemessenen Übergangsfrist zum Abbau von Barrieren oder, sofern dies nicht möglich oder zumutbar ist, zum Ergreifen angemessener Vorkehrungen verpflichten; in der Vergangenheit gab es zu diesem Thema nur einen Prüfauftrag.

  2. Mobilität/ Barrierefreiheit
    Die Koalitionäre wollen die Ausnahmemöglichkeiten des Personenbeförderungsgesetzes (ÖPNV) bis 2026 gänzlich abschaffen.

  3. Barrierefreiheit von Pressekonferenzen von Ministerien und nachgeordneten Behörden
    Darüber hinaus wollen die Ampel-Parteien baldmöglichst dafür sorgen, dass Pressekonferenzen und öffentliche Veranstaltungen von Bundesministerien und nachgeordneten Behörden sowie Informationen zu Gesetzen und Verwaltungshandeln in Gebärdensprache übersetzt und untertitelt werden sowie die Angebote in leichter bzw. einfacher Sprache ausgeweitet werden. Dazu richten sie einen Sprachendienst in einem eigenen Bundeskompetenzzentrum Leichte Sprache/ Gebärdensprache ein.

  4. Integration von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt
    Die Koalitionäre legen den Schwerpunkt auf die Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderungen. Sie wollen die neu geschaffenen einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber weiterentwickeln und eine vierte Stufe der Ausgleichsabgabe für jene einführen, die trotz Beschäftigungspflicht keinen Menschen mit Behinderungen beschäftigen. Vollständig an das Integrationsamt übermittelte Anträge gelten nach sechs Wochen ohne Bescheid als genehmigt (Genehmigungsfiktion). Sie werden das Budget für Arbeit und das Budget für Ausbildung weiter stärken und ausbauen. Die Mittel aus der Ausgleichsabgabe wollen sie vollständig zur Unterstützung und Förderung der Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einsetzen. Sie wollen alle Förderstrukturen darauf ausrichten, dass Menschen so lange und inklusiv wie möglich am Arbeitsleben teilhaben. Das Betriebliche Eingliederungsmanagement wollen sie als Instrument auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite stärker etablieren mit dem Ziel, es nach einheitlichen Qualitätsstandards flächendeckend verbindlich zu machen (Beispiel „Hamburger Modell“). Dabei wird auch auf die Expertise der Schwerbehindertenvertrauenspersonen gesetzt.

  5. Werkstätten für behinderte Menschen
    Die Angebote von Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) sollen stärker auf die Integration sowie die Begleitung von Beschäftigungsverhältnissen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt ausgerichtet werden. Sie werden das Beteiligungsvorhaben zur Entwicklung eines transparenten, nachhaltigen und zukunftsfähigen Entgeltsystems in den WfbM und deren Perspektiven auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt fortsetzen und die Erkenntnisse umsetzen. Darüber hinaus sollen die Teilhabeangebote auch für diejenigen weiterentwickelt werden, deren Ziel nicht oder nicht nur die Teilhabe am Arbeitsleben ist. Zudem sollen Inklusionsunternehmen gestärkt werden, auch durch formale Privilegierung im Umsatzsteuergesetz.

  6. Reform des Schwerbehindertenausweises
    Im Rahmen des regelmäßigen Umtauschs des klassischen Schwerbehindertenausweises wird dieser auf den digitalen Teilhabeausweis umgestellt.

  7. Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes Die Ampel-Parteien nehmen die Evaluation des Bundesteilhabegesetzes ernst und wollen, dass das Bundesteilhabegesetz auf allen staatlichen Ebenen und von allen Leistungserbringern konsequent und zügig umgesetzt wird. Übergangslösungen sollen beendet und bürokratische Hemmnisse abgebaut werden. Zudem sollen Hürden, die einer Etablierung und Nutzung des Persönlichen Budgets entgegenstehen oder z. B. das Wunsch- und Wahlrecht unzulässig einschränken, abgebaut werden. Aufbauend auf der Evaluierung sollen weitere Schritte bei der Freistellung von Einkommen und Vermögen gehen. Sie werden verbindlichere Maßnahmen zur Verhinderung von Gewalt vorantreiben.

    Die Koalitionäre wollen das Verhältnis von Eingliederungshilfe und Pflege klären mit dem Ziel, dass für die betroffenen Menschen keine Lücken in der optimalen Versorgung entstehen. Sie werden ein Maßnahmenpaket schnüren, um im Sinne der Leistungsberechtigten zu schnelleren, unbürokratischeren und barrierefreien Antragsverfahren zu kommen. Sie werden ein Assistenzhundegesetz schaffen. Die im Teilhabestärkungsgesetz beschlossene Studie soll um den Aspekt der Kosteneinsparung erweitert werden. Zu ihrer Durchführung und Ausweitung soll ein Förderprogramm aufgelegt werden. Zudem soll die Regelbedarfsstufe 1 in besonderen Wohnformen geprüft werden.

  8. Partizipation
    Die Ampel-Parteien werden für mehr Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderungen an wichtigen Vorhaben auf Bundesebene sorgen. Die Mittel des Partizipationsfonds wollen sie erhöhen und verstetigen. Sie wollen die Inklusion im Sport stärken, unter anderem das Projekt „InduS“ und inklusive Ligen. Sie unterstützen die Vorbereitung und Durchführung der Special Olympics World Games 2023 in Berlin. Sie prüfen eine Reform der Strukturen der Contergan-Stiftung, die den Betroffenen mehr Mitsprache ermöglicht.

II. Gesundheit und Pflege

  1. Stärkung der Patientenvertretung
    Die Ampel-Parteien wollen mit einer Reform des GBA dessen Entscheidungen beschleunigen, die Patientenvertretung stärken und der Pflege- und anderen Gesundheitsfachberufen Mitsprachemöglichkeiten einräumen, soweit sie von einer Regelung betroffen sind. Der Innovationsfonds soll verstetigt werden und der Transitionsprozess in die Regelversorgung klarer strukturiert werden.

  2. IPREG
    Klargestellt wird, dass bei der intensivpflegerischen Versorgung die freie Wahl des Wohnorts erhalten bleiben müsse und das IPREG darauf evaluiert sowie nötigenfalls nachgesteuert werden solle.

  3. Barrierefreiheit/ Versorgung von Menschen mit Behinderungen
    Die Koalitionäre wollen bis Ende 2022 einen Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen erarbeiten, die Versorgung schwerstbehinderter Kinder verbessern und ihre Familien von Bürokratie entlasten. Die Medizinischen Behandlungszentren für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen sowie die Sozialpädiatrischen Zentren sollen in allen Bundesländern ausgebaut werden.

  4. Elektronische Patientenakte
    Die größte Neuerung hier dürfte die Opt-Out-Lösung sein, die die Koalitionäre anstreben. Dies bedeutet, dass die Patient*innen wohl der Anlegung einer ePA widersprechen müssen (hierzu hat die BAG SELBSTHILFE bisher noch keine Position); in vielen anderen europäischen Ländern ist diese Praxis üblich und wohl auch DSGVO-konform. Zudem soll es nunmehr eine allgemeine Digitalisierungsstrategie geben, in die die Nutzerperspektive maßgeblich einbezogen werden soll, was wir für sehr sinnvoll halten.

  5. Behandlungsfehler
    Im Fall von Behandlungsfehlern sollen die Patient*innen im bestehenden Haftungssystem gestärkt werden; ein Härtefallfonds soll eingeführt werden - mit entsprechender Begrenzung der Haftungssumme.

  6. Offenlegung der Servicequalität der Krankenkassen
    Die gesetzlichen Krankenkassen sollen in Zukunft ihre Service- und Versorgungsqualität anhand von einheitlichen Mindestkriterien offenlegen. Sie erhalten verstärkt die Möglichkeit, ihren Versicherten auch monetäre Boni für die Teilnahme an Präventionsprogrammen zu gewähren. Für Kinder und Jugendliche in der PKV soll zukünftig das Prinzip der Direktabrechnung gelten. Aus unserer Sicht bietet der Passus im Koalitionsvertrag, wonach in Zukunft die Servicequalität der Krankenkassen offengelegt werden soll, durchaus Chancen für die Verbesserung der Hilfsmittelversorgung, da so Ablehnungsquoten und Schnelligkeit der Bewilligung erhoben, verglichen werden und zu einer Versorgungsverbesserung beitragen können.

  7. UPD
    Die UPD soll in eine dauerhafte, unabhängige und staatsferne Organisation unter Beteiligung der maßgeblichen Patientenorganisationen überführt werden.

  8. Pflege
    Für die dringend erforderliche Reform der Pflege werden wichtige Punkte angesprochen, die wir auch als Forderungen im Bündnis für gute Pflege an die Politik gerichtet hatten:

    a) Entlastungsbudget, Tages und Nachtpflege
    Leistungen wie die Kurzzeit- und Verhinderungspflege sollen in einem unbürokratischen, transparenten und flexiblen Entlastungsbudget mit Nachweispflicht zusammengefasst werden, um die häusliche Pflege zu stärken und auch Familien von Kindern mit Behinderung einzubeziehen. Der bedarfsgerechte Ausbau der Tages- und Nachtpflege sowie insbesondere der solitären Kurzzeitpflege sollen verbessert werden. Insgesamt sollen die Kommunen stärker in die Ausgestaltung der Pflege einbezogen werden.

    b) Dynamisierung des Pflegegeldes
    Das Pflegegeld soll ab 2022 dynamisiert werden.

    c) Familienpflegezeiten
    Die Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetze sollen weiterentwickelt werden und pflegenden Angehörigen und Nahestehenden mehr Flexibilität ermöglichen, auch durch eine Lohnersatzleistung im Falle pflegebedingter Auszeit.

    d) Eigenanteile
    Ausbildungskosten und andere versicherungsfremde Leistungen sollen aus den Eigenanteilen herausgenommen werden – ebenso soll die Behandlungspflege von den Krankenkassen getragen oder ausgeglichen werden. Wie das Ansteigen der Eigenanteile – über diese und die bisherigen Maßnahmen hinaus – verhindert werden soll, bleibt jedoch noch unklar (etwa über ein Sockel-Spitze Modell wie wir dies auch gefordert hatten).

    e) Ergänzende Vollversicherung
    Die Koalitionäre wollen prüfen, ob die soziale Pflegeversicherung um eine freiwillige, paritätisch finanzierte Vollversicherung ergänzt werden kann, die die Übernahme der vollständigen Pflegekosten umfassend absichert. Eine Expertenkommission soll bis 2023 konkrete Vorschläge vorlegen, die generationengerecht sind. Der privaten Pflegeversicherung würden sie vergleichbare Möglichkeiten geben.

  9. Kurzfristige auskömmliche Finanzierung der Pädiatrie, Geburtshilfe und Notfallversorgung
    Grundsätzlich soll es eine „große“ Reform der Krankenhausfinanzierung geben; kurzfristig soll jedoch für die auskömmliche Finanzierung der Pädiatrie, Geburtshilfe und Notfallversorgung gesorgt werden.

  10. Spezielle Erkrankungsbilder
    Für die Versorgung von Menschen mit Langzeitfolgen von Covid und ME/FCS soll ein bundesweites Netzwerk von Kompetenzzentren und von interdisziplinären Ambulanzen geschaffen werden. Die psychotherapeutische und psychiatrische Versorgung soll sowohl in ambulanter als auch in stationärer Hinsicht verbessert werden, etwa auch durch eine Reform der Bedarfsplanung.

BAG SELBSTHILFE
Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung, chronischer Erkrankungen und ihren Angehörigen e.V.


Anlage: 

Koalitionsvertrag 2021-2025 (PDF)

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