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Pressemitteilung zum GSAV & BFSH
Rottenburg, den 26. Februar 2020

15 Jahre „Bündnis zur Förderung der Sicherheit von Hämophilen e.V.“ (BFSH)

Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung ist Fokusthema des BFSH-Symposiums in Bremen

  • Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) tritt hinsichtlich des Lieferweges von Arzneimitteln zur spezifischen Therapie von Gerinnungsstörungen bei Hämophilie ab 15.8.2020 in Kraft
  • Änderung der direkten Belieferung und Direktabgabe von Gerinnungsfaktoren durch Hämophilie-Zentren gemäß dem bisherigen § 47 Arzneimittelgesetz wirft bei Ärzten und Patienten Fragen auf
  • Interessenvertreter diskutieren Lösungen beim BFSH-Jubiläumssymposium

Bremen/Erfurt, 19. Februar 2020 – Das Bündnis zur Förderung der Sicherheit von Hämophilen e.V. (BFSH) wurde im Jahr 2005 gegründet, um die Versorgung von Menschen mit Hämophilie zu sichern und ihre Lebensqualität nachhaltig zu verbessern. Seitdem engagiert sich der Verein, heute getragen und finanziert von den Mitgliedsunternehmen Bayer Vital GmbH und Novo Nordisk Pharma GmbH, konsequent auf den Gebieten der Aus- und Weiterbildung, der Förderung der Forschung sowie der Information der Öffentlichkeit. Auch auf gesundheitspolitischer Ebene übernimmt das BFSH Verantwortung, indem es sich für einen konstruktiven Dialog zwischen den beteiligten Interessengruppen einsetzt – so auch bei der diesjährigen Jahrestagung der Gesellschaft für Thrombose- und Hämostaseforschung e.V. (GTH) am 19. Februar in Bremen: Im Rahmen des Jubiläums-Symposiums zum 15-jährigen Bestehen des BFSH diskutierten hochrangige Vertreter von Versorgungseinrichtungen, Patientenorganisationen, Kostenträgern und den politischen Instanzen die Auswirkungen des Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV).

GSAV: Patientenversorgung gesichert – aber was ist mit der Behandlungsqualität?

Am 15. August 2020 tritt das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) hinsichtlich des Lieferweges von Arzneimitteln zur spezifischen Therapie von Gerinnungsstörungen bei Hämophilie in Kraft. Hämophilie-Patienten erhalten Gerinnungsfaktorzubereitungen dann nicht mehr im Hämophilie-Zentrum, sondern gegen ein ärztliches Rezept in ihrer Apotheke. Bisher erlaubte eine Ausnahmeregelung des Vertriebsweges im Arzneimittelgesetz (AMG) die direkte Belieferung und Abgabe von Faktorpräparaten durch den Facharzt. Diese Ausnahme wird nun abgeschafft und künftig dürfen hämostaseologisch ausgebildete Ärzte nur noch im Notfall Medikamente aus dem Notfallvorrat abgeben. Berufsverbände und Patientenvertretungen halten die Versorgung der Patienten nach Inkrafttreten des Gesetzes grundsätzlich für gesichert, erwarten jedoch eine schwächere Bindung der Patienten an spezialisierte Hämophilie-Zentren und daraus folgend eine Verschlechterung der Behandlungsqualität.

Experten des BFSH-Symposiums betonen hohen Stellenwert der Hämophilie-Zentren

Um eine optimale Patientenversorgung durch ein multidisziplinäres Team fachärztlicher und nichtärztlicher Spezialisten künftig zu sichern, setzt sich auch das BFSH für den Erhalt des Stellenwerts von Hämophilie-Zentren ein. Deren Zukunft war deshalb eines der Fokus-themen auf dem BFSH-Jubiläumssymposium anlässlich der 64. Jahrestagung der Gesellschaft für Thrombose und Hämostaseforschung e.V. (GTH) in Bremen, zu dem das BFSH Experten der Fachgesellschaft GTH, des Berufsverbandes der Deutschen Hämostaseologen e.V. (BDDH) und zweier Patientenorganisationen eingeladen hatte, um mit Vertretern des GKV-Spitzenverbands und des Bundesministeriums für Gesundheit über Auswirkungen und Lösungen für einen konstruktiven Umgang mit dem Gesetz zu diskutieren.

„Hämophilie als sehr seltene Erkrankung gehört in die Hände interdisziplinärer Zentren, denn nur dort ist die nötige therapeutische Expertise gebündelt“, sagte Prof. Johannes Oldenburg, Vorstandsvorsitzender der GTH. Die Versorgungsqualität sei gefährdet, „wenn Patienten mit Hämophilie künftig zwar von vielen, aber weniger spezialisierten Ärzten behandelt würden“.

Auch sei nicht eindeutig erkennbar, wie Zentren ihrer Pflicht zur Meldung des Patienten im gerade erst gesetzlich verankerten Deutschen Hämophilieregister (DHR) u.a. gemäß § 21 Transfusionsgesetz (TFG) lückenlos nachkommen sollen, wenn Gerinnungsfaktorenzubereitungen auch von anderen Ärzten verschrieben und von beliebigen Apotheken trotz Chargendokumentationspflicht abgegeben werden können“, ergänzte Dr. Jürgen Koscielny, stellvertretender Vorsitzender des Berufsverbandes der Deutschen Hämostaseologen.

Vertreter der Patientenorganisationen Deutsche Hämophiliegesellschaft e.V. (DHG) und Interessengemeinschaft Hämophiler e.V. (IGH) betonten vor allem die Bedeutung einer guten Erreichbarkeit spezialisierter Behandlungseinrichtungen: „Wenn Hämophilie-Patienten künftig zum Hausarzt „um die Ecke“ gehen, kann dies dazu führen, dass spezialisierte Zentren weniger profitabel arbeiten und deshalb geschlossen werden müssen. Für eine qualifizierte Behandlung müssen Patienten dann noch weitere Wege in Kauf nehmen“, sagte IGH-Geschäftsführer Christian Schepperle, zeigte aber auch Perspektiven auf: „Die Zentren sollten die Möglichkeit nutzen, die Bindung ihrer Patienten zu stärken, indem sie ihren interdisziplinären Zusatznutzen und Erfahrungsvorsprung gegenüber der hausärztlichen Praxis aufzeigen.“ Auch DHG-Vorstandsvorsitzender Matthias Josef Marschall betonte, dass mit gemeinsamer Anstrengung aller vom Gesetz betroffenen Interessengruppen negative Auswirkungen auf die Behandlungsqualität der Patienten vermieden werden müssten. Die allgemeine Versorgung, so die einhellige Meinung aller Diskutanten, sei durch das Gesetz jedoch nicht gefährdet.

BFSH – seit 15 Jahren im Einsatz für die Sicherheit von Menschen mit Hämophilie

Mit seinem umfangreichen Kursangebot und zahlreichen Networking-Veranstaltungen fördert das BFSH seit seiner Gründung vor 15 Jahren die Aus- und Weiterbildung des medizinischen Fachpersonals und die Vernetzung zwischen ärztlichem Nachwuchs und erfahrenen Hämostaseologen – immer mit Blick auf die bestmögliche Versorgungssicherheit der Patienten. Mehr als 800 Fachkräfte (Ärztinnen und Medizinisch-technische Laboratoriums-Assistentinnen) aus ambulanten und stationären Einrichtungen wurden in Schulungen des BFSH qualifiziert und rund 140 Hämostaseologie-Assistent*innen beteiligten sich an Workshops. In Partnerschaft mit Patientenorganisationen kümmert sich das BFSH zudem um die Bereitstellung eines breiten Informationsangebots für Betroffene und die Öffentlichkeit.

Bevorstehende Herausforderungen erfordern weiteres Engagement des BFSH

Dank des gestiegenen Ausbildungsniveaus und der erfolgreichen Vernetzung von Ärzten und Therapeuten hat sich die Versorgungstruktur in den 15 Jahren seit Gründung des Vereins deutlich verbessert. Die Behandlung der Hämophilie erfolgt heute in mehr als 70 Behandlungseinrichtungen. Die Anzahl der Comprehensive Care Center (CCC) – also Hämophilie-Zentren mit multidisziplinären Behandlungsmöglichkeiten und Maximalversorgung – hat sich auf rund 20 erhöht. „Diese Einrichtungen sind für die Sicherheit von Hämophilie-Patienten extrem wichtig und müssen deshalb auch nach Inkrafttreten des GSAV gestärkt und flächendeckend erhalten bleiben“, so das Resümee der BFSH-Vorstände Dr. Klaus Horn (Bayer Vital GmbH) und Dr. Henning Keller (Novo Nordisk Pharma GmbH).

Doch die Sicherheit in der Hämophilie-Behandlung hängt von weiteren Faktoren ab. Für eine maximale Produktsicherheit arbeiten die BFSH-Mitglieder Bayer Vital und Novo Nordisk Pharma als forschende Unternehmen kontinuierlich an der Weiterentwicklung der Hämophilie -Therapie. Um den Betroffenen auch künftig eine optimale Versorgungs- und Erstattungssituation zu sichern, wird das BFSH darüber hinaus auch künftig den gesundheitspolitischen Dialog zwischen Versorgungseinrichtungen, Patientenvertretungen, Kostenträgern und gesetzgebenden Instanzen fördern. Um diese und andere Herausforderungen zu bewältigen, wird sich das BFSH in seiner besonderen Funktion als unabhängiger Förderer, Mentor und Mittler auch künftig für Menschen mit Hämophilie engagieren und einen wichtigen Beitrag zur Sicherung ihrer Lebensqualität leisten.

Über das „Bündnis zur Förderung der Sicherheit von Hämophilen e.V. (BFSH)“

Als Forum zum Austausch neuester Forschungsergebnisse und therapeutischer Erfahrungen wurde das Bündnis zur Förderung der Sicherheit von Hämophilen e.V. (BFSH) am 01.12.2005 gegründet. Getragen wird das BFSH von der Bayer Vital GmbH und der Novo Nordisk Pharma GmbH als Hersteller rekombinanter Faktorenkonzentrate. Unterstützt durch die Mitglieder des wissenschaftlichen Beirats des BFSH initiiert, fördert und realisiert das BFSH Projekte, die dazu beitragen, die Lebensqualität von Hämophilen nachhaltig zu verbessern. Weitere Informationen unter: www.bfsh.info

Bündnis zur Förderung der Sicherheit von Hämophilen e.V. (BFSH e.V.)

BFSH e.V.
Marktstraße 50
99084 Erfurt

Telefon: 0361 / 663 82 60
Telefax: 0361 / 663 82 70
E-Mail: kontakt@bfsh.info


Anlage: 

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