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Kostenfreie FFP2-Masken für Risikogruppen - Verteilung ab heute
Rottenburg, den 15. Dezember 2020

wir möchten darauf hinweisen, dass nach Presseberichten offenbar ab heute eine aktualisierte Version der SchutzmaskenVO im Bundesanzeiger veröffentlicht wird und sogleich dann in Kraft tritt. Anspruch auf die FFP 2/ 3 Masken haben folgende Personen:

Alle Menschen ab 60 Jahren, die in Deutschland leben und Menschen mit folgenden schweren oder schweren chronischen Vorerkrankungen:

  • chronisch obstruktive Lungenerkrankung oder Asthma bronchiale,
  • chronische Herzinsuffizienz,
  • chronische Niereninsuffizienz Stadium ≥ 4,
  • Demenz oder Schlaganfall,
  • Diabetes mellitus Typ 2,
  • aktive, fortschreitende oder metastasierte Krebserkrankung oder stattfindende Chemo- oder Radiotherapie, welche die Immunabwehr beeinträchtigen kann,
  • stattgefundene Organ- oder Stammzellentransplantation,
  • Trisomie 21,
  • Risikoschwangerschaft.

Bedauerlicherweise sind dabei nicht alle chronischen Erkrankungen in die Liste aufgenommen worden, für die wir dies für dringend notwendig gehalten und für die wir uns eingesetzt haben.

Zum Verfahren:

Im Dezember haben die genannten Personen Anspruch auf 3 Schutzmasken in der Apotheke. Der Nachweis des Alters soll über Vorlage des Personalausweises erfolgen, die Eigenschaft einer entsprechenden Vorerkrankung soll im Dezember durch den Apotheker geprüft werden, etwa über die Medizinhistorie (Abgabe bestimmter Medikamente). Ab Januar soll der Nachweis einer Vorerkrankung über zwei fälschungssichere Coupons für je 6 Masken erfolgen, die von den Krankenkassen ausgegeben werden. Pro Coupon ist ein Eigenanteil von 2 € vorgesehen.

Mehr Informationen dazu unter diesem Link

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