GSAV (§47 AMG): Bundesrat stimmt nun doch zu
Rottenburg, den 29. Juni 2019
GSAV (§47 AMG): Bundesrat stimmt nun doch zu, somit werden unsere Medikamente in Zukunft über die Apotheken vertrieben
Trotz der Empfehlung des Gesundheitsausschusses des Bundesrates an die Ministerpräsidenten, dem Gesetz nicht zuzustimmen, sondern den Vermittlungsausschuss anzurufen, hat das Gesetz heute (28.06.2019) im Plenum des Bundesrates die Zustimmung gefunden.
Damit ist der Weg frei, dass die gefundenen Regeln zur Erhöhung der Arzneimittelsicherheit in Kraft treten. Darüber hinaus werden die Grundlagen für die Einführung des eRezeptes (Muster 16) gelegt, nicht aber für das Grüne Rezept und das Privatrezept. Ferner werden die Regelungen zur Importförderklausel geändert, leider aber nicht vollständig abgeschafft, obwohl die Abschaffung eine breite Mehrheit im Gesundheitswesen gefunden hätte.
Dr. Thomas Steffen, Staatssekretär des Bundesgesundheitsministeriums, geht in seiner Rede im Plenum des Bundesrates auf die Bedenken des Gesundheitsausschusses des Bundesrates ein. Er bietet an, dass die Bundesregierung die Änderungen in der Kompetenzen der Arzneimittelüberwachung evaluieren und dem Bundesrat einen Erfahrungsbericht übermitteln werde.
Hinsichtlich der Importförderklausel sehe er keinen Zusammenhang zur Arzneimittelsicherheit. Vielmehr sei mit der Neuregelung der zwischen dem Deutschen Apothekerverband und dem GKV-Spitzenverband gefundenen Kompromiss gesetzlich verankert worden.
Schließlich wird in einer Protokollerklärung des Bundesgesundheitsministeriums den Bedenken des Bundesrates, die Hämophilieversorgung betreffend, Rechnung getragen. Zudem soll es hierzu nach 6 Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes einen Bericht an den Bundesrat über die Erfahrungen zum neuen Vertriebsweg geben.