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Neues Verfahren zur Kennzeichnung von Arzneimitteln unter „zusätzlicher Überwachung"
Rottenburg, den 11. Oktober 2017

Die Europäische Union (EU) hat ein Verfahren zur Kennzeichnung von Arzneimitteln eingeführt, die besonders engmaschig von den Regulierungsbehörden überwacht werden.

Diese Arzneimittel werden als Arzneimittel unter „zusätzlicher Überwachung" mit einem schwarzen Dreieck bezeichnet.

mehr unter: https://youtu.be/2dPGLjiK8d0

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