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Mittelfristige Fortführung der Stiftung „Humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen“ bis 2017 gesichert
Rottenburg, den 26. Juni 2014

Am 6. Juni 2014 wurde in den Haushaltsberatungen die Freigabe der Kompensationszahlungen des Bundes in Höhe von 10 Mio. EUR beschlossen.

Mit der Freigabe konnte zumindest ein Teilerfolg für die Fortführung der Stiftung „Humanitäre Soforthilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen“ erzielt werden. Die Sicherung der Leistungen für die durch Blut und Blutprodukte mit dem HI-Virus infizierten und bereits an AIDS erkrankte Menschen ist somit zumindest mittelfristig bis 2017 gewährleistet und bedeutet für die Leistungsempfänger für die nächsten Jahre eine Sicherheit für ihren Lebensunterhalt.

Primäre Aufgabe ist nun die Etablierung einer in der Sitzung des Stiftungsrates vom 19.5.2014 geforderten Arbeitsgruppe von Bund, Ländern, Pharmaindustrie und DRK. Deren Ziel ist die lebenslange Fortführung der Stiftungsleistungen für die betroffenen Menschen über das Jahr 2017 hinaus.

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