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Referentenentwurf zum Patientenrechtegesetz bleibt hinter den Erwartungen zurück
Rottenburg, den 20. Januar 2012

Düsseldorf, 20.01.2012. Der am vergangenen Montag vom Bundesministerium der Justiz und Bundesministerium für Gesundheit auf den Weg gebrachte offizielle Referentenentwurf für das lange angekündigte Patientenrechtegesetz bleibt nach Ansicht der BAG SELBSTHILFE e.V. weit hinter den Erwartungen der Patientenvertreter/innen zurück.


„In dem Gesetzentwurf findet die von der BAG SELBSTHILFE seit langem geforderte Weiterentwicklung der Patientenbeteiligung überhaupt keine Berücksichtigung“, kritisiert Bundesgeschäftsführer Dr. Martin Danner.  „Es ist unverständlich, warum im Gemeinsamen Bundesausschuss den Patientenvertretern und Patientenvertreterinnen noch nicht einmal ein Stimmrecht in Verfahrensfragen eingeräumt wird.“

Der Gesetzesentwurf weise zudem weder im Bereich der individuellen Patientenrechte die erhofften Verbesserungen in Arzthaftungsprozessen auf, noch beinhalte er ein überzeugendes Konzept zur Aufarbeitung von Behandlungsfehlern. Deshalb könne der Entwurf aus Sicht der BAG SELBSTHILFE lediglich als ein erster Aufschlag gewertet werden, den es gründlich zu  analysieren und zu überarbeiten gelte.

Die BAG SELBSTHILFE e.V. – Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen – ist die Vereinigung der Selbsthilfeverbände behinderter und chronisch kranker Menschen und ihrer Angehörigen in Deutschland. Sie ist Dachverband von 115 bundesweit tätigen Selbsthilfeorganisationen, 13 Landesarbeitsgemeinschaften und 5 Fachverbänden. Über ihre Mitgliedsverbände sind in der BAG SELBSTHILFE mehr als eine Million Menschen mit körperlichen, seelischen und geistigen sowie Sinnes-Behinderungen und Menschen mit unterschiedlichsten chronischen Erkrankungen zusammengeschlossen.

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