Referentenentwurf zum Patientenrechtegesetz bleibt hinter den Erwartungen zurück
Rottenburg, den 20. Januar 2012
Düsseldorf, 20.01.2012. Der am vergangenen Montag vom
Bundesministerium der Justiz und Bundesministerium für Gesundheit auf den Weg
gebrachte offizielle Referentenentwurf für das lange angekündigte
Patientenrechtegesetz bleibt nach Ansicht der BAG SELBSTHILFE e.V. weit hinter
den Erwartungen der Patientenvertreter/innen zurück.
„In dem Gesetzentwurf findet die von der BAG SELBSTHILFE seit langem geforderte
Weiterentwicklung der Patientenbeteiligung überhaupt keine Berücksichtigung“,
kritisiert Bundesgeschäftsführer Dr. Martin Danner. „Es ist unverständlich, warum im Gemeinsamen
Bundesausschuss den Patientenvertretern und Patientenvertreterinnen noch nicht
einmal ein Stimmrecht in Verfahrensfragen eingeräumt wird.“
Der
Gesetzesentwurf weise zudem weder im Bereich der individuellen Patientenrechte
die erhofften Verbesserungen in Arzthaftungsprozessen auf, noch beinhalte er
ein überzeugendes Konzept zur Aufarbeitung von Behandlungsfehlern. Deshalb
könne der Entwurf aus Sicht der BAG SELBSTHILFE lediglich als ein erster
Aufschlag gewertet werden, den es gründlich zu
analysieren und zu überarbeiten gelte.
Die BAG SELBSTHILFE e.V. –
Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und
chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen – ist die Vereinigung der
Selbsthilfeverbände behinderter und chronisch kranker Menschen und ihrer
Angehörigen in Deutschland. Sie ist Dachverband von 115 bundesweit tätigen
Selbsthilfeorganisationen, 13 Landesarbeitsgemeinschaften und 5 Fachverbänden.
Über ihre Mitgliedsverbände sind in der BAG SELBSTHILFE mehr als eine Million
Menschen mit körperlichen, seelischen und geistigen sowie Sinnes-Behinderungen
und Menschen mit unterschiedlichsten chronischen Erkrankungen
zusammengeschlossen.