Freie Fahrt für berechtigte Schwerbehinderte in allen Nahverkehrszügen der DB ab 1.9.2011
Rottenburg, den 14. Juni 2011
Die
Deutsche Bahn hat gemeinsam mit dem zuständigen Ministerium - Bundesministerium
für Arbeit und Soziales - entschieden, in Zukunft den Wegfall des
Streckenverzeichnisses zu gewährleisten. Das bedeutet, dass künftig schwerbehinderte
Menschen bundesweit unentgeltlich in allen Nahverkehrszügen der Deutschen Bahn
AG (Produkte Regionalbahn (RB), Regionalexpress (RE) und Interregio-Express
(IRE)), in S-Bahnen und in Verkehrsverbünden reisen können. Diese Regelung gilt
jeweils für die 2. Klasse und wird zum 01. September 2011 wirksam.
Mit
dieser Maßnahme wird ein wesentlicher Beitrag zum Bürokratieabbau gewährleistet.
Zudem wird die Einführung eines neuen Schwerbehindertenausweises vereinfacht.
Die
unentgeltliche Beförderung (so genannte „Freifahrt“) in öffentlichen Verkehrsmitteln können in
Deutschland schwerbehinderte Menschen in Anspruch nehmen, denen vom Versorgungsamt
zum Schwerbehindertenausweis folgende Merkzeichen zuerkannt wurden:
gehbehindert (G, erheblich beeinträchtigt in der Bewegungsfähigkeit im
Straßenverkehr), gehörlos (GL), hilflos (H).
Die
Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) und Bl (Blind) berechtigen
nicht zur unentgeltlichen Beförderung, schließen jedoch die Merkzeichen G und H
mit ein. Die unentgeltliche Beförderung dient der Eingliederung Behinderter in Arbeit,
Beruf und Gesellschaft. Rechtsgrundlage ist das Neunte Buch Sozialgesetzbuch.
Pressemitteilung der Kontaktstelle für Behindertenangelegenheiten (P.DVP
42), DB Vertrieb GmbH vom 14.6.2011