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Freie Fahrt für berechtigte Schwerbehinderte in allen Nahverkehrszügen der DB ab 1.9.2011
Rottenburg, den 14. Juni 2011

Die Deutsche Bahn hat gemeinsam mit dem zuständigen Ministerium - Bundesministerium für Arbeit und Soziales - entschieden, in Zukunft den Wegfall des Streckenverzeichnisses zu gewährleisten. Das bedeutet, dass künftig schwerbehinderte Menschen bundesweit unentgeltlich in allen Nahverkehrszügen der Deutschen Bahn AG (Produkte Regionalbahn (RB), Regionalexpress (RE) und Interregio-Express (IRE)), in S-Bahnen und in Verkehrsverbünden reisen können. Diese Regelung gilt jeweils für die 2. Klasse und wird zum 01. September 2011 wirksam.

Mit dieser Maßnahme wird ein wesentlicher Beitrag zum Bürokratieabbau gewährleistet. Zudem wird die Einführung eines neuen Schwerbehindertenausweises vereinfacht.

Die unentgeltliche Beförderung (so genannte „Freifahrt“) in öffentlichen Verkehrsmitteln können in Deutschland schwerbehinderte Menschen in Anspruch nehmen, denen vom Versorgungsamt zum Schwerbehindertenausweis folgende Merkzeichen zuerkannt wurden: gehbehindert (G, erheblich beeinträchtigt in der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr), gehörlos (GL), hilflos (H).

Die Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) und Bl (Blind) berechtigen nicht zur unentgeltlichen Beförderung, schließen jedoch die Merkzeichen G und H mit ein. Die unentgeltliche Beförderung dient der Eingliederung Behinderter in Arbeit, Beruf und Gesellschaft. Rechtsgrundlage ist das Neunte Buch Sozialgesetzbuch.

Pressemitteilung der Kontaktstelle für Behindertenangelegenheiten (P.DVP 42), DB Vertrieb GmbH vom 14.6.2011

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