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BAG SELBSTHILFE fordert Aufnahme in das Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligenorganisationen
Rottenburg, den 10. Dezember 2008

„DerParadigmenwechsel scheint am Gleichstellungsverständnis von Frau Ministerin vonder Leyen zu scheitern“, vermutet Dr. Martin Danner, Bundesgeschäftsführer derBAG SELBSTHILFE, und kritisiert die ablehnende Haltung der Bundesministerin fürFamilie, Senioren, Frauen und Jugend gegenüber der Forderung des Dachverbandes,die Selbsthilfeorganisationen behinderter und chronisch kranker Menschen imGesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligenorganisationen (JFDG) denOrganisationen der freien Wohlfahrtspflege gleichzustellen.

Währenddes Parlamentarischen Abends der BAG SELBSTHILFE hatten sich allebehindertenpolitischen Sprecherinnen und Sprecher der Bundestagsfraktionenausdrücklich dafür ausgesprochen, die Selbsthilfeorganisationen behinderter undchronisch kranker Menschen in Deutschland in das Gesetz aufzunehmen. Dagegenhatte die Ministerin in einem Schreiben an den Abgeordneten Hubert Hüppedeutlich gemacht, sie sei der Auffassung, dass an dem „bewährten Trägerprinzip“durch die Organisationen der freien Wohlfahrtspflege, dieReligionsgemeinschaften und die Körperschaften öffentlichen Rechts festgehaltenwerden solle. Dagegen schlug Ursula von der Leyen den Organisationenbehinderter und chronisch kranker Menschen vor, im EinzelfallSondergenehmigungen zu beantragen.

„Dasist keine adäquate Lösung“, betont Dr. Martin Danner. DieSelbsthilfeorganisationen behinderter und chronisch kranker Menschen dürftenals legitime Vertreterinnen und Vertreter nicht willkürlich schlechter gestelltwerden, als die Verbände der freien Wohlfahrtspflege. In Bezug auf das Antwortschreibender Ministerin an den Abgeordneten erklärt der Bundesgeschäftsführer: „DerHinweis, dass alles so bleiben soll, wie es zuvor schon war, vermag demGedanken des viel zitierten Paradigmenwechsels ebenso wenig Rechnung zu tragen,wie dem Gedanken der Gleichstellung behinderter und chronisch krankerMenschen.“

Werdendie BAG SELBSTHILFE und ihre Mitgliedsorganisationen in das Gesetz zurFörderung von Jugendfreiwilligenorganisationen aufgenommen, können jungeErwachsene ein anerkanntes Freiwilliges Soziales Jahr bei denSelbsthilfeorganisationen behinderter und chronisch kranker Menschenabsolvieren.

Die BAG SELBSTHILFE e.V. –Bundesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE von Menschen mit Behinderung undchronischer Erkrankung und ihren Angehörigen – ist die Vereinigung derSelbsthilfeverbände behinderter und chronisch kranker Menschen und ihrerAngehörigen in Deutschland. Sie ist Dachverband von 104 bundesweit tätigenSelbsthilfeorganisationen, 14 Landesarbeitsgemeinschaften und 4 Fachverbänden.Über ihre Mitgliedsverbände sind in der BAG SELBSTHILFE mehr als eine MillionMenschen mit körperlichen, seelischen und geistigen sowie Sinnes-Behinderungenund Menschen mit unterschiedlichsten chronischen Erkrankungenzusammengeschlossen.

Pressemitteilung der BAG Selbsthilfe e.V. vom 10.12.2008

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