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Übergangsregelung bei Rezeptgebühren für Faktor-Konzentrate
Rottenburg, den 04. April 2011

 

Seit Inkrafttreten der neuen Zuzahlungsregelung für Arznei- und Verbandmittel zum 01.01.2004 gibt es unter den hämophilen Patienten, aber auch unter den behandelnden Ärzten erhebliche Unsicherheit wegen der Rezeptgebühren.

Niemand weiß eigentlich so richtig, wie die Verordnung umzusetzen ist, deshalb möchten wir Ihnen hierzu einige Informationen geben:

Es ist richtig, dass das Behandlungszentrum bzw. der behandelnde Hämophiliespezialist oder die abgebende Apotheke Rezeptgebühren berechnet, diese müssen vom Patienten auch bezahlt werden!  

Gemäß § 31 Abs. 3 SGB V sind ab dem 1.1.2004 zu jedem verordneten Arznei- und Verbandmittel ein Betrag in Höhe von 10% des Abgabepreises, mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro an die abgebende Stelle zu leisten. Bezugseinheit ist normalerweise die einzelne Packung des Arznei- und Verbandsmittels, diese Regelung wurde durch einige Ärzte in den vergangenen Wochen zur Anwendung gebracht.

 

Rechtlich sehr bedenklich erscheint uns die Praxis einiger Apotheken, die Faktorenkonzentrate nur nach Begleichung der Rezeptgebühren abzugeben, selbst wenn der Patient nachweislich aus sozialen Gründen nicht in der Lage ist, die teilweise sehr hohen Gebühren auf einmal zu entrichten. Es ist wiederholt vorgekommen, dass die Präparate zurückgehalten wurden.

Wir empfehlen jedem Patienten, der ähnliche Schwierigkeiten mit seiner Apotheke hat, auf die Lebensnotwendigkeit der rechtzeitigen Verabreichung der Faktorenkonzentrate und auch auf mögliche rechtliche Konsequenzen hinzuweisen, die infolge körperlicher Schäden durch zeitlich verzögerte oder gar nicht erfolgte Gabe der Gerinnungspräparate entstehen können.

 

Inzwischen ist durch das Bundesministerium für Gesundheit (unter anderem auf Intervention der Interessengemeinschaft Haemophiler e.V.) beabsichtigt, für Blutkonzentrate zur Anwendung bei der Bluterkrankheit eine gesonderte Position auszuweisen. Die Verhandlungen hierzu werden etwa Mitte März 2004 stattfinden. Danach wird es voraussichtlich möglich sein, eine Bündelung von Faktor VIII-Produkten durch die abgebende Stelle auf Grund der ärztlichen Verordnung vorzunehmen.

 

Bis diese Regelung in Kraft tritt, wurde am 22. Dezember 2003 folgende Übergangsregelung durch das Bundesministerium für Gesundheit vorgeschlagen:

Faktor VIII-Konzentrate werden entsprechend der Anlage 4 der bisherigen Rechtsverordnung nach § 31 Abs. 4 SGB V (abgeteilte Darreichungsformen zur Injektion oder Infusion, Position Hämostypika/Antihämorrhagika) eingestuft. Hierbei sind folgende Messzahlen zur Bestimmung der Packungsgröße festgelegt:

 

N1 entspricht 1 Fläschchen Faktorkonzentrat

N2 entspricht 2 - 5 Fläschchen Faktorkonzentrat

N3 entspricht 6 - 30 Fläschchen Faktorkonzentrat

 

Diese Regelung ist unabhängig vom Inhalt der Fläschchen. Es spielt also keine Rolle, ob die Fläschchen mit 250, 500, 1000 Einheiten befüllt sind.

 

Zum besseren Verständnis einige Beispiele:

  • Sollte der Arzt 20 Fläschchen a 500 Einheiten und 30 Fläschchen a 1000 Einheiten verordnen, so werden 20 Euro Rezeptgebühr berechnet.
  • Werden z.B. 31 Fläschchen verordnet so sind ebenfalls 20 Euro fällig.
  • Bei nur einem Fläschchen Faktorkonzentrat sind dann allerdings auch 10 Euro zu bezahlen.

 

Die Spitzenverbände der Krankenkassen, der Deutsche Apothekerverband, die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Deutsche Krankenhausgesellschaft sowie die Verbände der pharmazeutischen Industrie wurden durch das BMGS über diese Übergangsregelung informiert.Leider müssen wir allerdings feststellen, dass diese Empfehlungen nicht von allen Kassen umgesetzt werden. Trotz intensiver Bemühungen konnte bisher kein einheitlicher Konsens hergestellt werden. Dennoch werden wir weiterverhandeln, damit der ganz offensichtliche Streit zwischen Kassen und BMGS nicht weiterhin auf dem Rücken der Patienten ausgetragen wird!

 

Unseren Mitgliedern stellen wir gegen Anforderung gerne das uns vorliegende Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziales zur Verfügung.

 

Weitere Rückfragen beantworten wir ebenfalls gerne.

 

Mit freundlichen Grüßen

Interessengemeinschaft Haemophiler e.V.

 

 

Günter Schelle

- Geschäftsführer -

 

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