Bürgertelefon zur gesetzlichen Krankenversicherung
Rottenburg, den 04. April 2011
Neues Angebot des Bundesministeriums für Gesundheit:
Bürgertelefon zur gesetzlichen Krankenversicherung
"Unter welchen Voraussetzungen werde ich von Zuzahlungen befreit?", "Müssen ärztliche Leistungen aus eigener Tasche bezahlt werden?", "Wie lange zahlt die Krankenversicherung Krankengeld?" - Das z. B. sind Fragen, auf die Expertinnen und Experten jetzt im Rahmen eines neuen Service-Angebotes des Bundesministeriums für Gesundheit rasch und sachkundig Antwort geben.
Hierzu Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt: "Die Erfahrungen mit unserem schon seit langem bestehenden Bürgertelefon zur Pflegeversicherung haben gezeigt, wie wichtig es für Bürgerinnen und Bürger ist, Fragen rasch klären zu können. Das gilt selbstverständlich auch im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung. Deshalb bieten wir jetzt auch hier umfassende Fachberatung an."
Das neue Bürgertelefon zur gesetzlichen Krankenversicherung ist erreichbar unter Telefon: 0800/191919-9. Zum Nulltarif stehen von Montag bis Donnerstag zwischen
8 Uhr und 20 Uhr kompetente Ansprechpartnerinnen und -partner zur Verfügung.
Das Bürgertelefon zur Pflegeversicherung ist ebenfalls von Montag bis Donnerstag zwischen 8 Uhr und 20 Uhr unter Telefon: 0800/191919-0 erreichbar.