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Stiftung 'Humanitäre Hilfe' gesichert: Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages gibt Mittel frei!
Rottenburg, den 05. März 2010

Bonn, 5. März 2010

Am 23. Februar 2010 war es in Verhandlungen zwischen dem Staatssekretär des Bundesministeriums für Gesundheit und den pharmazeutischen Unternehmen zu einer Einigung gekommen, daraufhin hatte sich die Bundesregierung am 24.02.2010 im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages dahingehend eingelassen, dass die Leistungsfähigkeit der Stiftung ab dem Jahre 2011 für die nächsten Jahre gesichert sei. Heute hat der Haushaltsausschuss in den frühen Morgenstunden die Mittel des Bundes freigegeben, somit ist die Fortführung der Stiftung „Humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen“ endgültig zunächst bis zum Jahre 2017 gesichert.

Leider wurden unsere Forderungen, die Leistungsfähigkeit der Stiftung langfristig zu sichern, nicht berücksichtigt.

Auch konnten wir wegen der angespannten Haushaltslage und der weltweiten Rezession zum jetzigen Zeitpunkt keine Anpassung der Zahlungen erreichen. Laut Berechnungen des Stiftungsvorstandes liegt der Wertverlust bei den Leistungsempfängern durch die Nichtanpassung der Zahlungen seit Errichtung der Stiftung bei 23%. Die Argumentation des Stiftungsvorstands und der Patientenverbände, dass die Leistungen ähnlich wie durch die im vergangenen Jahr vom Deutschen Bundestag verabschiedete Änderung des Conterganstiftungsgesetzes auch die monatlichen Zahlungen der Stiftung „Humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen“ künftig analog zur gesetzlichen Rente regelmäßig erhöht werden müssten, fand leider keine Berücksichtigung. Nach unserer Auffassung ist es für die Betroffenen nicht einzusehen, weshalb dieser Regelungsgrundsatz nicht auch für die durch Blutprodukte HIV-Infizierten gilt. Wir werden deshalb in zukünftigen Verhandlungen versuchen, eine Anpassung zu erreichen.

Die Interessengemeinschaft Hämophiler e.V. ist dennoch froh, dass die so schwer geschädigten Leistungsempfänger der Stiftung „Humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen“ ihren Lebensunterhalt durch die Stiftungsleistungen weiterhin bestreiten können.

Die Angst der Betroffenen um ihre Zukunft ist somit vorerst genommen und sie haben jetzt die Gewissheit, dass sie mit den Stiftungsleistungen weiter rechnen können.

PS: Am 15. März 2010 erhielten wir ein Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit, mit welchem die Fortführung der Leistungsfähigkeit jetzt auch ganz offiziell bestätigt wird. Das Schreiben ist als pdf-Dokument angehängt.

 

Der Vorstand der Interessengemeinschaft Hämophiler e.V.

i.V. Dr. med. Thomas Becker, Vorsitzender des Vorstands

i.V. Günter Schelle, stellv. Vorsitzender

Anhang: 

Schreiben des BMG (.PDF)

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