Stiftung 'Humanitäre Hilfe' gesichert: Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages gibt Mittel frei!
Rottenburg, den 05. März 2010
Bonn, 5. März 2010
Am 23. Februar
2010 war es in Verhandlungen zwischen dem Staatssekretär des Bundesministeriums
für Gesundheit und den pharmazeutischen Unternehmen zu einer Einigung gekommen,
daraufhin hatte sich die Bundesregierung am 24.02.2010 im Gesundheitsausschuss
des Deutschen Bundestages dahingehend eingelassen, dass die Leistungsfähigkeit
der Stiftung ab dem Jahre 2011 für die nächsten Jahre gesichert sei. Heute hat
der Haushaltsausschuss in den frühen Morgenstunden die Mittel des Bundes
freigegeben, somit ist die Fortführung der Stiftung „Humanitäre Hilfe für durch
Blutprodukte HIV-infizierte Personen“ endgültig zunächst bis zum Jahre 2017
gesichert.
Leider wurden unsere Forderungen, die Leistungsfähigkeit der
Stiftung langfristig zu sichern, nicht berücksichtigt.
Auch konnten wir wegen der angespannten Haushaltslage und
der weltweiten Rezession zum jetzigen Zeitpunkt keine Anpassung der Zahlungen
erreichen. Laut Berechnungen des Stiftungsvorstandes liegt der Wertverlust bei
den Leistungsempfängern durch die Nichtanpassung der Zahlungen seit Errichtung
der Stiftung bei 23%. Die Argumentation des Stiftungsvorstands und der
Patientenverbände, dass die Leistungen ähnlich wie durch die im vergangenen
Jahr vom Deutschen Bundestag verabschiedete Änderung des
Conterganstiftungsgesetzes auch die monatlichen Zahlungen der Stiftung
„Humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen“ künftig
analog zur gesetzlichen Rente regelmäßig erhöht werden müssten, fand leider
keine Berücksichtigung. Nach unserer Auffassung ist es für die Betroffenen
nicht einzusehen, weshalb dieser Regelungsgrundsatz nicht auch für die durch
Blutprodukte HIV-Infizierten gilt. Wir werden deshalb in zukünftigen
Verhandlungen versuchen, eine Anpassung zu erreichen.
Die Interessengemeinschaft Hämophiler e.V. ist dennoch froh,
dass die so schwer geschädigten Leistungsempfänger der Stiftung „Humanitäre
Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen“ ihren Lebensunterhalt
durch die Stiftungsleistungen weiterhin bestreiten können.
Die Angst der Betroffenen um ihre Zukunft ist somit vorerst
genommen und sie haben jetzt die Gewissheit, dass sie mit den Stiftungsleistungen
weiter rechnen können.
PS: Am 15. März 2010 erhielten wir ein Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit, mit welchem die Fortführung der Leistungsfähigkeit jetzt auch ganz offiziell bestätigt wird. Das Schreiben ist als pdf-Dokument angehängt.
Der Vorstand der Interessengemeinschaft Hämophiler e.V.
i.V. Dr. med. Thomas Becker, Vorsitzender des Vorstands
i.V. Günter Schelle, stellv. Vorsitzender
Anhang:
Schreiben des BMG (.PDF)