• Schrift:
  • A
  • A
  • A
Pflegeversicherung: Pflegebedürftigkeit
Rottenburg, den 04. April 2011
Wir haben auf den Seiten des Deutschen Bundestages folgende Petition zum Thema Pfelgeversicherung gefunden, die vielleicht auch für unsere Mitglieder von Interesse sein könnte.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die zuletzt geänderten Richtlinien der Spitzenverbände der Pflegekassen zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches (BRi) so modifiziert werden, dass aus den Gutachten des MDK wieder der Gesamtpflegeaufwand und der Abzugswert für gleichaltrige gesunde Kinder ersichtlich ist. Außerdem soll mit dem Bescheid der Pflegekassen über die jeweilige Stufe der Pflegebedürftigkeit in jedem Falle den Pflegebedürftigen eine Kopie des Gutachtens ausgehändigt werden, damit die Entscheidung der Pflegekasse überprüfbar wird.

Begründung:
In den Pflegegutachten wird aktuell tatsächlich nur noch der Mehrbedarf ausgewiesen. Das macht die Vergleichbarkeit mit den eigenen Aufzeichnungen (Pflegetagebuch etc.) nahezu unmöglich. Noch dazu kommt, dass die einzelnen Verrichtungen im Gutachten ja nicht mit den Unterkategorien der Abzugszeiten in den Richtlinien übereinstimmen. Die Gutachten sind somit im Falle von pflegebedürftigen Kindern für die gesetzlichen Vertreter nicht mehr nachvollziehbar, genauso übrigens für die Pflegekassen und die Sozialgerichte. Eine Änderung ist dringlich angezeigt.

Die Aushändigung des Gutachtens mit dem Bescheid der Pflegekasse ermöglicht überhaupt erst die Überprüfung des Bescheides. Das sollte eigentlich selbstverständlich sein. Wie soll denn der Pflegebedürftige sonst im Falle eines Widerspruchs eine sachliche Begründung abgeben, wenn er gar nicht den anerkannten Hilfebedarf in den einzelnen Verrichtungen kennt?

eingereicht durch Michael Krauss am Freitag, den 15. Dezember 2006

 

Wenn Sie sich für die Öffentliche Petition mit dem Titel 'Pflegeversicherung: Pflegebedürftigkeit ', interessieren, nehmen Sie sich bitte die Zeit und besuchen Sie die Seite
http://itc.napier.ac.uk/e-petition/bundestag/view_petition.asp?PetitionID=366

Das System öffentliche Petition des Deutschen Bundestages basiert auf einem System des Schottischen Parlaments und den dort gesammelten Erfahrungen.

Im Rahmen eines Modellversuchs werden die Internetseiten öffentliche Petition von International Teledemocracy Centre (itc.napier.ac.uk) an der Napier Universität in Edinburgh zur Verfügung gestellt.

Unterstützen Sie uns bei unserer Arbeit

Helfen Sie uns bei unserer Aufgabe, langfristig und dauerhaft unsere Ziele für die an seltenen Gerinnungsstörungen erkrankten Kindern und Erwachsenen zu ermöglichen!
Dies ist durch eine Spende, oder durch Onlineeinkäufe - sogar völlig kostenlos - möglich.

Bankverbindung:
Interessengemeinschaft Hämophiler e.V.
Sparkasse Neuwied
Konto: 993 204
BLZ: 574 501 20
IBAN: DE26 5745 0120 0000 9932 04
BIC: MALADE51NWD

Helfen & Spenden

Mitglieder Login


Ihr Benutzername


Ihr IGH Passwort

Neu hier?

Spenderliste 2020
Spenderliste 2021
Spenderliste 2022

nächste Termine

Adressen

Geschäftsstelle
Remmingsheimer Str. 3
D-72108 Rottenburg am Neckar
07472 22648
E-mail: mail@igh.info