Pflegeversicherung: Pflegebedürftigkeit
Rottenburg, den 04. April 2011
Wir haben auf den Seiten des Deutschen Bundestages folgende Petition zum Thema Pfelgeversicherung gefunden, die vielleicht auch für unsere Mitglieder von Interesse sein könnte.
Der Deutsche Bundestag möge
beschließen, dass die zuletzt geänderten Richtlinien der Spitzenverbände der
Pflegekassen zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des
Sozialgesetzbuches (BRi) so modifiziert werden, dass aus den Gutachten des MDK
wieder der Gesamtpflegeaufwand und der Abzugswert für gleichaltrige gesunde
Kinder ersichtlich ist. Außerdem soll mit dem Bescheid der Pflegekassen über
die jeweilige Stufe der Pflegebedürftigkeit in jedem Falle den
Pflegebedürftigen eine Kopie des Gutachtens ausgehändigt werden, damit die
Entscheidung der Pflegekasse überprüfbar wird.
Begründung:
In den Pflegegutachten wird aktuell tatsächlich nur noch der Mehrbedarf
ausgewiesen. Das macht die Vergleichbarkeit mit den eigenen Aufzeichnungen
(Pflegetagebuch etc.) nahezu unmöglich. Noch dazu kommt, dass die einzelnen
Verrichtungen im Gutachten ja nicht mit den Unterkategorien der Abzugszeiten in
den Richtlinien übereinstimmen. Die Gutachten sind somit im Falle von
pflegebedürftigen Kindern für die gesetzlichen Vertreter nicht mehr
nachvollziehbar, genauso übrigens für die Pflegekassen und die Sozialgerichte.
Eine Änderung ist dringlich angezeigt.
Die Aushändigung des Gutachtens mit dem Bescheid der Pflegekasse ermöglicht
überhaupt erst die Überprüfung des Bescheides. Das sollte eigentlich
selbstverständlich sein. Wie soll denn der Pflegebedürftige sonst im Falle
eines Widerspruchs eine sachliche Begründung abgeben, wenn er gar nicht den
anerkannten Hilfebedarf in den einzelnen Verrichtungen kennt?
eingereicht durch Michael Krauss am Freitag, den 15. Dezember 2006
Wenn Sie sich für die Öffentliche Petition mit dem Titel 'Pflegeversicherung: Pflegebedürftigkeit ', interessieren, nehmen Sie sich bitte die Zeit und besuchen Sie die Seite
http://itc.napier.ac.uk/e-petition/bundestag/view_petition.asp?PetitionID=366
Das System öffentliche Petition des Deutschen Bundestages basiert auf
einem System des Schottischen Parlaments und den dort gesammelten
Erfahrungen.
Im Rahmen eines Modellversuchs werden die Internetseiten öffentliche Petition von International Teledemocracy Centre (itc.napier.ac.uk) an der Napier Universität in Edinburgh zur Verfügung gestellt.