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Zehn Euro auch für den Notdienst
Rottenburg, den 04. April 2011
Seit dem 1. Juli gibt es einheitliche Regelungen für die Praxisgebühr. Bisherige Unklarheiten für die Zahlung im Notdienst wurden jetzt beseitigt. Ab sofort wird die Gebühr in der Notaufnahme gesondert fällig. Wer für einen Arztbesuch in der Regelversorgung seine Praxisgebühr bezahlt hatte und im selben Quartal zum ärztlichen Notdienst musste, stand vor der Frage: Nochmal zahlen oder nicht? Einige Patienten hatten Glück und kamen ohne eine erneute Zahlung davon, andere mussten bei mehrfacher Inanspruchnahme des Notdienstes im selben Quartal sogar mehrfach die Gebühr entrichten. Mit diesen uneinheitlichen Regeln ist nun Schluss: Die Spitzenverbände der Krankenkassen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) haben sich darauf verständigt, dass in Zukunft für Notdienst und Regelversorgung unabhängig voneinander die Praxisgebühr gezahlt werden muss. Allerdings – jeweils nur einmal pro Quartal.

 

Ein Rechenbeispiel: Ein Hämophilie-Patient sucht im Juli wegen einer Blutung seinen Hausarzt auf und bezahlt die Praxisgebühr. Bei der Überweisung an das Hämophiliezentrum oder einem weiteren Besuch bei seinem Hausarzt egal aus welchem Grund ist dann bis Ende September keine weitere Praxisgebühr notwendig. Erleidet der Patient aber im August einen Unfall und sucht die Notaufnahme auf, muss er dort nochmals die zehn Euro entrichten. Dort erhält er eine Quittung als Beleg für seine Zahlung im Notdienst. Sollte er dann im September nochmals zum Notfall werden, braucht er unter Vorlage der Quittung nicht noch einmal zu zahlen.

Nach Informationen des Deutschen Ärztenetzes

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