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Bluter-Sammelklagen wegen HCV-Infektion
Rottenburg, den 04. April 2011
Hersteller weisen Vorwürfe entschieden zurück

Bonn, 05.06.2003 – Verschiedene Medien haben in den vergangenen Tagen wiederholt berichtet, dass eine US-Anwaltssozietät Klage vor einem Bezirksgericht in Kalifornien gegen amerikanische Hersteller von Faktorenkonzentraten erhoben habe. Kläger seien Bluter außerhalb der USA, die durch Viren-kontaminierte Blutprodukte mit HIV und/oder HCV infiziert wurden. Unter anderem seien auch Kläger aus Deutschland darunter. Die Klage richte sich gegen Bayer Corporation und ihre Tochter Cutter Biological, Baxter Helthcare, Armour Pharmaceutical und Alpha Therapeutic.

In einer ersten Stellungnahme teilte die Bayer AG mit, dass das Unternehmen die Klage prüfen und sich entschieden dagegen verteidigen werde. Die Hersteller hätten sich bereits in den 90er Jahren gemeinsam mit Regierungen und betroffenen Patienten sowie ihren Organisationen über Hilfsmaßnahmen verständigt.

Bereits vor knapp zwei Wochen hatte ein Pressebericht für Wirbel gesorgt, wonach Bayer in den 80er Jahren bewusst ein Blutgerinnungsmittel mit erhöhtem AIDS-Risiko nach Lateinamerika und Asien verkauft haben soll, während bereits ein sicheres Produkt erhältlich gewesen sei.

Wie Bayer nun erneut betonte, handelte der Konzern "jederzeit im Einklang mit den bestehenden Vorschriften in den jeweiligen Ländern sowie dem damals entsprechenden Stand der Wissenschaft".

Die Hersteller hätten sich in den 90er Jahren gemeinsam mit Regierungen und betroffenen Patienten sowie ihren Organisationen über Hilfsmaßnahmen verständigt. "Bayer ist überrascht, dass zehn Jahre, nachdem man sich weltweit über Lösungen für die Betroffenen verständigt hat, eine Klage eingereicht worden sein soll", hieß es.

Nach Recherchen der Interessengemeinschaft Haemophiler e.V. war von der US-Kanzlei Lieff Cabraser und Partner zu erfahren, dass sie Kläger aus Deutschland, Großbritannien und Italien vertrete. Die deutschen Bluter oder ihre Hinterbliebenen klagen nicht wegen ihrer HIV-Infektionen, die in der Vergangenheit durch Vereinbarungen mit dem Bund und anderen Verursachern verglichen worden seien, sondern wegen der nicht entschädigten Hepatitis-C-Erkrankungen.

Begründet wird die Klageeinreichung vor den US-Gerichten damit, dass „zehntausende von Blutern in aller Welt mit HIV oder HCV infiziert wurden, nachdem sie Blutprodukte aus Blutplasma erhalten hatten, das ursprünglich in den Vereinigten Staaten hergestellt wurde," erklärte Robert J. Nelson, Partner bei Lieff Cabraser. In der Klage wird behauptet, dass diese Gesellschaften vorsätzlich einen Blutfaktor absetzten, von dem sie wussten oder hätten wissen müssen, dass er mit den Stoffen infiziert war, die AIDS und HCV verursachen. "Dies ist eine weltweite Tragödie," erklärte Nelson. "Tausende von Blutern sind vermeidbar an AIDS gestorben und viele weitere Tausende sind mit HIV oder Hepatitis C infiziert." In der Klage wird gefordert, dass die amerikanischen Gesellschaften, die diese kontaminierten Produkte herstellten, ihre Verantwortung gegenüber den Blutern in aller Welt und ihren Familien anerkennen.
In der Klageschrift wird behauptet, dass die Beklagten zum Zwecke der Produktion von Faktor VIII und IX wissentlich Spender anwarben und bezahlten und/oder Plasma kauften, das aus den Bevölkerungsgruppen mit dem höchsten Risiko stammte, darunter Häftlinge, von intravenösen Drogen abhängige Personen und Blutzentren, deren Zielgruppe promisk lebende homosexuelle Stadtbewohner waren. Die Kläger machen geltend, dass diese Gesellschaften es unterließen, wie nach US-Recht vorgeschrieben, Spender mit früher festgestellter Viren-Hepatitis auszuschließen. Durch Tests auf Hepatitis hätte die Wahrscheinlichkeit, dass mit HIV und/oder HCV kontaminiertes Plasma in die Plasmapools gelangte, erheblich verringert werden können.

Des Weiteren wird in der Klage geltend gemacht, dass die Beklagten gegenüber staatlichen Beamten und Ärzten falsche Angaben darüber machten, dass Faktor VIII und IX sicher verwendet werden könnten und dass sie wirksame Maßnahmen getroffen hätten, um das Risiko von Blutern, AIDS und HCV zu entwickeln, zu mindern. Die Kläger werfen den Beklagten vor, sie hätten beim Auftreten der ersten Hinweise, dass Bluter an AIDS gestorben seien, in abgestimmtem Handeln einen Rückruf von Faktor VIII und IX umgangen, verhindert, dass die Patienten auf die von ihren Produkten ausgehenden Risiken einer HIV- und HCV-Infektion aufmerksam wurden, und die Vermarktung der Produkte als sichere Produkte fortgesetzt.

Die Interessengemeinschaft Haemophiler e.V. prüft zur Zeit mit deutschen Anwälten, inwieweit den betroffenen Mitgliedern ein Anschluss an die Sammelklage empfohlen werden kann. Zu den prüfenden Faktoren zählen insbesondere eine sorgfältige Abwägung von Klageerfolgsaussichten und dem gegenüberstehenden Kosten.

Quellen: Focus/Süddeutsche Zeitung/dpa/Kanzlei Lieff Cabraser

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