Sehr geehrte Antragsteller!
Der Mitgliedsbeitrag wird jedes Jahr im ersten Quartal, in der Regel Anfang März, fällig. Wir ziehen Ihren Beitrag größtenteils per Lastschrift ein. Dieses Verfahren bedeutet für uns eine große Arbeitserleichterung. Die Aufbereitung des Einzugs erfolgt elektronisch anhand Ihrer bei uns ebenfalls elektronisch gespeicherten Daten. Der Zahlungseingang erfolgt aus unserer Sicht später in einer einzigen Buchung. Im Gegensatz zu diesem Verfahren stellt das Schreiben und Versenden einer jeweiligen Rechnung sowie Überwachung und Zuordnung eines jeden einzelnen Zahlungseingangs für uns einen erheblichen Mehraufwand dar. Jedoch verursacht uns jede Lastschrift, die zurückgegeben wird, zusätzliche Gebühren in Höhe von mindestens 8,— €. Daher bitten wir Sie, uns Änderungen Ihrer Kontoverbindung formlos mitzuteilen. Sie können auch den Abschnitt „Einzugsermächtigung“ im Mitgliedsantrag auf der letzten Seite einer jeden IGH-Mitgliederzeitschrift oder auf unserer Internetseite www.igh.info verwenden.
Für Spenden bzw. den Mitgliedsbeitrag stellen wir eine formelle Zuwendungsbescheinigung im Sinne des § 10 b EStG aus, sofern der Betrag über 200 € liegt.
Bei Zuwendungen/Mitgliedsbeiträgen unter 200 € genügt gem. § 50 EStDV (Einkommensteuerdurchführungsverordnung) Absatz 2 Nr. 2b folgender alternativer Zuwendungsnachweis:
1. Die Durchschrift eines unserer speziellen Überweisungsträger für Spenden, welcher alle erforderlichen Angaben enthält und dazu der Kontoauszug, aus dem die Buchung ersichtlich ist.
2. Der Kontoauszug alleine, sofern alle erforderlichen Angaben darauf aufgeführt sind, wie z.B. bei unserem Lastschrifteinzugsverfahren für die Mitgliedsbeiträge. Erforderliche Angaben sind Name und Kontonummer des Auftraggebers und des Empfängers, der Betrag und der Buchungstag. Ferner Angaben über den steuerbegünstigten Zweck und die Steuerbegünstigung der Körperschaft sowie, ob es sich um eine Spende oder Mitgliedsbeitrag handelt.