
Fortsetzung der Rentenzahlungen für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen bis zum Jahre 2017 sichergestellt!
W. Breuer, LangerweheDer Stiftungsrat der Stiftung "Humanitäre Hilfe HIV" konnte in seiner Sitzung am 13.06.2001 folgendes zur Kenntnis nehmen:
Am 20./21. Juni 2001 wurde in der Gesundheitsministerkonferenz abschließend über die Nachstiftung der Länder beraten. Da es zur Zeit unterschiedliche Auffassungen zwischen den alten und den neuen Bundesländern über die Leistungen gibt (die neuen Länder wollen die Leistungen kürzen, die alten Bundesländer die Höhe der Leistungen beibehalten), soll folgender Kompromiss angestrebt werden:
· die jetzigen Leistungen bleiben bestehen.Die Interessengemeinschaft Haemophiler e.V. bewertet dieses Ergebnis als großen Erfolg ihrer Bemühungen um eine Fortführung der Stiftung. Schon im Frühjahr 1999 hatte ich als Vorsitzender der Interessengemeinschaft Haemophiler als Erster auf die Notwendigkeit der Zustiftung hingewiesen, weil die zur Verfügung stehenden Mittel im Jahre 2004 aufgebraucht sein würden. Gemäß § 2 des HIV-Hilfe-Gesetzes sollte die Stiftung allerdings so lange weiterbestehen, bis der Stiftungszweck erfüllt ist.
Mit der frühzeitigen Verkündung der Fortführung der Stiftung "Humanitäre Hilfe" ist für die Betroffenen ein großes Maß an Planungssicherheit erreicht worden. Viele der infizierten und bereits an Aids erkrankten Bluter können keiner geregelten Arbeit mehr nachgehen und sind deshalb auf die Rentenzahlungen der Stiftung als oftmals einzige Einkommensquelle angewiesen.
Trotz dieses "Erfolges" kann und will die IGH die Augen vor den großen körperlichen und seelischen Schäden, die den Betroffenen durch die "HIV-Katastrophe" zugefügt wurden, nicht verschließen und appelliert an alle Verantwortlichen, in Zukunft alle verfügbaren Qualitätssicherungsmaßnahmen bei der Herstellung von Blut und Blutprodukten einzusetzen und auch in ihren Forschungen für noch sicherere Präparate nicht nachzulassen. Dies gilt gleichermaßen für die Pharmaindustrie, das Deutsche Rote Kreuz und für Bund und Länder mit ihren gesetzgeberischen Möglichkeiten.