
Die Geschichte des Blut-AIDS-Skandals in Deutschland
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In den letzten drei Jahren wurde in den Medien immer wieder
über den sogenannten Blut-AIDS-Skandal berichtet. eine Begriffsbestimmung zum Wort Hämophilie: Hämophilie (auch Bluterkrankheit genannt) ist eine
Erbkrankheit, die erstmals im zweiten Jahrhundert nach
Christus dokumentarisch festgehalten wird. Ein blutgesunder Mensch hat in der Regel 100%
Blutgerinnungsfaktoren,
Man unterscheidet folgende Hämophiliearten:
Während bei den beiden klassischen Hämophiliearten A und B ausschließlich männliche Personen betroffen sind, gibt es bei dem von Willebrand-Syndrom auch weibliche Erkrankte. Es gibt in Deutschland etwa 7000 Hämophile, also pro 10.000 Einwohner 1 Hämophiler. Von diesen 7000 Hämophilen sind die beiden Verlaufsformen schwer bzw. mittelschwer dauerbehandlungsbedürftig, d.h. diese Bluter müssen regelmäßig die fehlenden Gerinnungsfaktoren zuführen, um nicht zu verbluten. Zur Herstellung von Gerinnungsfaktoren ist Blutplasma nötig. Plasma wird aus Vollblut gewonnen, indem durch verschiedene Verfahren (Zentrifugation, Zellseparation) der zelluläre Anteil des Blutes vom flüssigen abgetrennt wird. Das typische Erscheinungsbild dieser Krankheit mit spontanen oder infolge bereits geringfügiger Verletzungen/Prellungen auftretenden Blutungen insbesondere in die Gelenke, die Muskulatur und die Haut ist fast ausschließlich bei der schweren und mittelschweren Hämophilie zu finden...
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Im Jahre 1968 gelingt es amerikanischen
Ärzten erstmals, Hämophilie-Patienten in der
Eigenversorgung mit Plasmakonzentraten zu behandeln. Durch das
sogenannte Heimselbstbehandlungsprogramm (Home Transfusion
Programme) wird eine erhebliche Zeitverkürzung zwischen
Blutungs- und Therapiebeginn erreicht, daraus resultiert eine
erhebliche Reduzierung und Ausschaltung orthopädischer
Schäden und somit eine Absenkung der Fehlzeiten in der Schule
und am Arbeitsplatz. Möglich wird dieses Programm durch eine
industrielle Gewinnung von Plasmakonzentraten. Aus einer Vielzahl
von Blutspenden werden die fehlenden Gerinnungsfaktoren gefiltert
und können den Blutern intravenös, also durch die Vene
verabreicht werden.
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Wie bereits oben erwähnt wurde, sind
für die Isolierung und Gewinnung von Gerinnungsfaktoren eine
Vielzahl von Blutspenden erforderlich. Faktor VIII-Konzentrate
werden, da die Reinigung dieses labilen Blutgerinnungsfaktors
schwierig ist und während der verschiedenen
Aufbereitungsschritte ein erheblicher Teil der Aktivität
verloren geht, aus großen Pools von Humanplasma, in der Regel
mindestens 2000 bis 5000 Spenden hergestellt. 95% aller dauerbehandlungsbedürftigen Bluter wurden bis Ende der 70er Jahre durch Faktorenkonzentrate mit Hepatitis-Viren (Gelbsucht-Viren) infiziert, bedingt durch fehlende Pasteurisierungsmöglichkeiten. Bei 66% der Infizierten bildete sich hieraus eine chronische Leberschädigung, von denen wiederum 11% an Leberzhirrose erkrankten bzw. verstarben. Bereits 1977 wurden Richtlinien für die Plasmapherese gültig, nach denen Blutspender über Infektionskrankheiten befragt werden müssen, insbesondere nach Hepatitis und nach Infektionen in ihrer Umgebung. Hierdurch bedingt, wurden die Forderungen der Hämophiliebehandler nach verbesserten Inaktivierungsverfahren immer lauter. 1978 endlich gelang es der Fa. Behring mit großem
technischen Aufwand und dem Einsatz sogenannter Sabilisatoren ein
Pasteurisierungsverfahren, das sogenannte
Hitzeinaktivierungsverfahrenzu entwickeln. Zwar konnten
hierdurch nachweislich die Hepatitis-Viren abgetötet werden,
es ergab sich jedoch ein 40%iger Verlust an
Gerinnungsaktivität. Die weiteren Untersuchungen ergaben,
daß dieses neue hitzeinaktivierte Präparat auch in
seiner Reinheit 450fach über dem vergleichbarer Präparate
war.
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AIDS (Acquired Immune Deficiency Syndrome - "erworbenes
Immunmangel Syndrom") wurde erstmals 1981 von der amerikanischen
Seuchenüberwachungsbehörde CDC (Centers for Desease
Control) beschrieben. 1983 gelang einem französischen
Forscherteam unter der Leitung des Virologen Luc Montagnier die
Isolierung des Virus und wird HIV (humanes Immundefizienz Virus)
genannt. Im Juni 1982 wurde in Deutschland der erste AIDS-Fall bei einem
Bluter registriert. Es gab bereits vorher Hinweise der
amerikanischen Seuchenbehörden, daß die Hämophilen
eine besonders gefährdete Betroffenengruppe darstellen. Erste
amerikanische Untersuchungen ergaben, daß das HI-Virus
ähnlich wie die Hepatitis-Viren durch Blut und Blutprodukte
übertragen wurden. Trotz der Kenntnis, daß bereits zum 18.6.1983 in den USA
15 AIDS-Erkrankungen unter Blutern bekannt waren und daß 90%
aller in Deutschland vertriebener Faktorenkonzentrate aus
Blutbeständen der USA stammen, stellte das BGA am 12.8.1982
fest, daß ein Einfuhrverbot derzeit nicht in Betracht gezogen
werde. Zwischen 1983 und 1984 stellten 12 deutsche
Hämohiliebehandler ihre Patienten auf hitzeinaktivierte
Produkte um. Im Laufe der folgenden Jahre wurden dann immer mehr Einzelheiten
bekannt, die auf ein schuldhaftes Fehlverhalten staatlicher
Behörden, pharmazeutischer Industrie, des DRK und der
Ärzte in den 80iger Jahren hinwiesen. Am 2. Februar 1993 fand eine öffentliche Anhörung vor dem Gesundheitsausschuß des Deutschen Bundestages zum Blut-AIDS-Skandal statt. Am 27. Mai 1993 brach das Bundesministerium für Gesundheit dann plötzlich die Verhandlungen mit dem Hinweis auf die Nichtzuständigkeit ab. Erst nachdem der AIDS-infizierte IGH-Vorsitzende Wilfried Breuer vor dem Landgericht Aachen am 23. August 1993 eine Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen Aufsichtspflichtverletzung einreichte und diese Klage überregionale Berichterstattung in allen Medien nach sich zog, erklärte sich das BMG zur Wiederaufnahme der Verhandlungen bereit. Nach einer Beratung im Deutschen Bundestag sicherte der
Bundesgesundheitsminister Seehofer den betroffenen Blutern seinen
persönlichen Einsatz zu und versprach eine schnelle
Regelung. Am 28. November 1993 wurde die Koblenzer Firma UB-Plasma, die in
großem Stile aidsverseuchte Blutkonserven und Blutplasma
vertrieben hatte geschlossen und gleichzeitig zwei
Führungskräfte der Firma dem Haftrichter
vorgeführt. Alle diese Vorgänge belegten die Behauptungen der Interessengemeinschaft Hämophiler, daß das ehemalige Bundesgesundheitsamt ihre Kontrollpflicht nicht oder nur ungenügend wahrgenommen hatte...
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| Bedingt hierdurch wurde am 29. Oktober 1993
durch den Deutschen Bundestag ein Untersuchungsausschuß
eingesetzt, der nach nur einjähriger Arbeit am 10. Oktober
1994 seinen Abschlußbericht vorlegte.
Ergebnis des Untersuchungsausschusses war, daß die Vorwürfe der Bluterverbände, hier insbesondere der Interessengemeinschaft Hämophiler, Vorsichtsmaßnahmen zur Eindämmung der HIV-Katastrophe bei Blutern und Empfängern von Blutprodukten ungenügend angewendet zu haben, vollkommen berechtigt sind und somit den Schadensersatzforderungen der Hämophilen in vollem Umfange zu entsprechen seien. Zwar wurde am 28.07.1995 ein Gesetz über humanitäre Hilfe für durch Blut und Blutprodukte HIV-infizierte Personen (HIV-Hilfe-Gesetz) im Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen, und den HIV-infizierten und bereits an AIDS-erkrankten Hämophilen Rentenzahlungen gewährt. Dennoch deckt auch dieses Gesetz bei weitem weder den materiellen noch den gesundheitlichen Schaden aller Betroffenen ab. Darüber hinaus bleiben wichtige Hinterbliebenengruppen wie die Eltern oder teilweise auch die Ehefrauen unberücksichtigt und nach dem Versterben des oder der Betroffenen unversorgt zurück. Nicht wenige Eltern haben durch diese Katastrophe mehrere
Söhne verloren, viele Ehefrauen haben durch die Krankheit
ihres Ehemannes jeglichen Kontakt zur Außenwelt verloren und
leben isoliert und vereinsamt. Der Kampf der deutschen Hämophilen hat international großes Aufsehen erregt. Inzwischen konnten nach dem deutschen Modell in fast allen westeuropäischen Ländern ähnliche, teilweise sogar sehr viel bessere Lösungen für die betroffenen Hämophilen erzielt werden. In Deutschland konnte erreicht werden, daß zukünftig
einiges im Umgang mit Blut- und Blutprodukten zum Schutze der
Patienten verbessert wird. Vertreter der Bluterverbände sitzen
inzwischen in wichtigen Gremien, die für die zukünftige
Gestaltung in wichtigen Bereichen des Gesundheitswesens
entscheidend sind. Es bleibt zu hoffen, daß diese neben Contergan größte medizinische Katastrophe seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland einmalig bleibt und ein Umdenkungsprozeß bei allen Beteiligten einsetzt. Der Blut-AIDS-Skandal hat in erschreckendem Ausmaß
gezeigt, wie wenig Menschenleben zählen, wenn es um Profit und
Gewinnmaximierung in einem ohne Zweifel sehr lukrativen
Geschäft geht. Wären alle frühzeitig vorhandenen Warnhinweise ausreichend beachtet worden, wären nachweislich fast 75% der HIV-Infektionen bei Blutern vermeidbar gewesen.
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