
Bisher gab es beim Transport dieser Medikamente bei Flugreisen in der Passagierkabine keine Probleme, der Patient führte eine ärztliche Bescheinigung in mehreren Sprachen mit sich (erhältlich für Mitglieder über die IGH-Geschäftsstelle), der Medikamentenkoffer konnte problemlos als Handgepäck mitgeführt werden.
Inzwischen gibt es bei den Fluggesellschaften verschärfte Bedingungen, was das Mitführen von Dingen in flüssiger Form betrifft, unsere Mitglieder sind inzwischen stark verunsichert, ob sie ihre lebensnotwendigen Medikamente weiter als Handgepäck mit sich führen dürfen.
Zur Veranschaulichung: Eine Faktorkonzentrateinheit besteht aus einem Fläschchen mit dem Wirkstoff in lyophilisierter Form und einem Fläschchen mit Lösungsmittel zur Herstellung des fertigen Medikamentes. Die Fläschchen sind steril verpackt und verschweißt und werden erst unmittelbar vor dem Auflösungsvorgang geöffnet. Dies kann auch bei einer plötzlich auftretenden Blutung in der Passagierkabine notwendig werden.
Das Luftfahrt-Bundesamt teilte uns auf unsere Anfrage folgenden Sachverhalt mit:
Die verschärften Sicherheitsbestimmungen wurden vom Bundesministerium des Innern angeordnet. Die in der vergangenen Woche von der Bundesregierung umgesetzten zusätzlichen Auflagen gelten nur für US-amerikanische Fluggesellschaften sowie für Flüge anderer Airlines mit Zielorten in den USA.
Auf Anordnung der amerikanischen Luftsicherheitsbehörde TSA dürfen bis auf weiteres auf Flügen in die USA keine Flüssigkeiten, Gels oder Aerosols mehr im Handgepäck mitgenommen werden. Dies gilt auch für Getränke, Shampoos, Sonnencremes, Hautlotionen, Cremes und Zahnpasta sowie für Haargels und ähnliche Substanzen mit gleicher Konsistenz. Ein Transport solcher Flüssigkeiten und Gels ist zur Zeit ausschließlich im aufgegebenen Gepäck erlaubt.
Ausgenommen von dieser Regelung sind Babynahrung, Babymilch oder Säfte, für den Fall, dass ein Baby oder Kleinkind mitreist. Rezeptpflichtige Medikamente, falls ein Attest oder Rezept mit dem Namen des Reisenden vorgelegt werden kann, dürfen nach wie vor im Handgepäck transportiert werden. Hierzu gehören insbesondere auch Faktorenkonzentrate. Insulin, sowie unbedingt notwendige, nicht verschreibungspflichtige Medikamente sind ebenfalls weiterhin auch im Handgepäck zugelassen.
UPDATE:
Seit dem 6. November 2006 gelten als Reaktion der EU-Kommission auf die Bedrohung durch selbstfabrizierte Flüssigsprengstoffe neue Regelungen für das Handgepäck für Ab- und Weiterflüge von einem EU-Flughafen sowie von Island, Norwegen und der Schweiz.
Hintergrund sind am 10. August 2006 entdeckte offensichtliche Anschläge, bei denen Bomben mit Flüssigsprengstoff in Flugzeugen mit Zielorten in den Vereinigten Staaten gezündet werden sollten.
Mit der neuen Verordnung ist es Fluggästen verboten, Flüssigkeiten im Handgepäck hinter die Sicherheitskontrollen mitzunehmen.
Ausnahmen bilden Flüssigkeitsmengen, die zu klein sind, um für gefährliche Sprengstoffe verwendet werden zu können. Sie dürfen in Behältern von maximal 100 ml Fassungsvermögen bis hinter die Kontrollpunkte mitgenommen werden, müssen aber in transparenten, wiederverschließbaren Plastikbeuteln transportiert werden.
Ausnahmen bilden hier: