
Besonderheiten der Beurteilung der Hilflosigkeit bei Kindern und Jugendlichen
von: K. Schäfer, Elsdorf-HeppenheimBei der Beurteilung der Hilflosigkeit bei Kindern und Jugendlichen sind nicht nur die sogenannten "Verrichtungen" zu beachten. Auch die Anleitung zu diesen "Verrichtungen" und die Förderung der körperlichen und geistigen Entwicklung (z.B. durch Anleitung im Gebrauch der Gliedmaßen oder durch Hilfen zum Erfassen der Umwelt und zum Erlernen der Sprache) sowie die notwendige Überwachung gehören zu den Hilfeleistungen, die für die Frage der Hilflosigkeit von Bedeutung sind.
Stets ist nur der Teil der Hilfsbedürftigkeit zu
berücksichtigen, der wegen der Behinderung den Umfang der
Hilfsbedürftigkeit eines gesunden gleichaltrigen Kindes
überschreitet. Der Umfang der wegen der Behinderungen
notwendigen zusätzlichen Hilfeleistungen muss erheblich sein.
Die Besonderheiten des Kindesalters führen dazu, dass zwischen
dem Ausmaß der Behinderung und dem Umfang der wegen der
Behinderung erforderlichen Hilfeleistungen nicht immer eine
Korrelation besteht, so dass -anders als bei Erwachsenen- auch
schon bei niedrigen GdB/MdE-Werten Hilflosigkeit vorliegen
kann.
Bei der Hämophilie ist die Notwendigkeit der
Substitutionsbehandlung -und damit schon bei einer
Restaktivität von antihämophilem Globulin von 5% und
darunter- stets bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres,
darüber hinaus häufig je nach Blutungsneigung (zwei oder
mehr ausgeprägte Gelenkblutungen pro Jahr) und Reifegrad auch
noch weitere Jahre Hilflosigkeit anzunehmen.
Folgen von Blutungen sind zusätzlich zu bewerten.